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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe zwei Probleme.
1) Nach unserem Auszug hat die Wohnungsverwaltung den Anstrich im Wohnzimmer und im Flur nicht akzeptiert. Wir haben uns daraufhin geeinigt, dass das von einem Maler nachgestrichen wird und ich die Kosten übernehme.
Die Wohnungsverwaltung schickt jetzt einen selbst erstellten Kostenvoranschlag und hat das Geld gleich von der Kaution einbehalten!
Ist das rechtens?
2) Wir haben bei der Übergabe alle 3 Wohnungsschlüssel zurückgegeben.
Angeblich hätten wir vier haben muessen. Allerdings steht im Mietvertrag nicht die Schlüsselzahl angegeben. Die Kosten von dem neuen Schließzylinder haben die dann auch gleich von der Kaution einbehalten.
Rechtens?

Gruß,
docramu
Stichwörter: mietkaution + zurückbekommen

1 Kommentar zu „Mietkaution nicht zurückbekommen”

Gast Experte!

Und was hat das mit Neben- oder Betriebskostenabrechnungen zu tun.

Dennoch:

Erkundige dich bei einem Maler, was die Arbeiten tatsächlich kosten könnten. Wenn die Angabe mit der des Kostenvoranschlags in etwa übereinstimmt hast du keinen Grund dich zu beklöagen. Nur allein die Tatsache, dass die Wohnungsverwaltung die Kosten selbst geschätzt hat macht den Kostenvoranschlag nicht unglaubwürdig.

Mit den Schlüsseln steht Aussage gegen Aussage. Was hat die Aktion gekostet? Lohnt sich hierfür ein Rechtsstreit?

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