Gast
Und was hat das mit Neben- oder Betriebskostenabrechnungen zu tun.
Dennoch:
Erkundige dich bei einem Maler, was die Arbeiten tatsächlich kosten könnten. Wenn die Angabe mit der des Kostenvoranschlags in etwa übereinstimmt hast du keinen Grund dich zu beklöagen. Nur allein die Tatsache, dass die Wohnungsverwaltung die Kosten selbst geschätzt hat macht den Kostenvoranschlag nicht unglaubwürdig.
Mit den Schlüsseln steht Aussage gegen Aussage. Was hat die Aktion gekostet? Lohnt sich hierfür ein Rechtsstreit?