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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr lieben,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

für das Jahr 2003 wurde mein Verbrauch geschätzt da ich zu keinem Zeitpunkt (wegen Arbeitgeber)einen Termin zum ablesen wahrnehmen konnte.Die Kapillaren konnten dem zufolge nicht gewechselt werden.

Bei der Ablesung für das Jahr 2004 wurde eine Ablesung und ein Kapillarenwechsel vorgenommen.
Da diese Ablesung einen Verbrauch von 2 Jahren umfasst,war es (laut Brunata) erforderlich , den Verbrauch für 2004 nach dem Durchschnittsverbrauch der Liegenschaft zu schätzen.

Nun meine Fragen: Ist das rechtens?
Nach meinem Verständnis,müsste ich doch die Differenz zwíschen geschätzten Wert (2003) und dem abgelesen Zeitrum (2004) erstattet bekommen.

Kann man dagegen Einspruch einlegen und wenn ja wie lange??? 1 Jahr??

Danke für eure Hilfe!!

Liebe Grüsse
Judith
Stichwörter: schätzung + infolge + jahre

1 Kommentar zu „Schätzung 2 Jahre infolge”

fin Experte!

Für 2004 wurde ja abgelesen und es kann eine korrekte Abrechnung erfolgen. Für 2003 wird normalerweise nach dem Verbrauch von 2002 geschätzt plus angefallene Heiznebenkosten. Haben sie in 2004 denn keine Abrechnung für 2003 erhalten? Warum Sie irgendeine Differenz erstattet haben wollen, ist mir nicht ganz schlüssig.

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