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Hallo Ihr lieben,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
für das Jahr 2003 wurde mein Verbrauch geschätzt da ich zu keinem Zeitpunkt (wegen Arbeitgeber)einen Termin zum ablesen wahrnehmen konnte.Die Kapillaren konnten dem zufolge nicht gewechselt werden.
Bei der Ablesung für das Jahr 2004 wurde eine Ablesung und ein Kapillarenwechsel vorgenommen.
Da diese Ablesung einen Verbrauch von 2 Jahren umfasst,war es (laut Brunata) erforderlich , den Verbrauch für 2004 nach dem Durchschnittsverbrauch der Liegenschaft zu schätzen.
Nun meine Fragen: Ist das rechtens?
Nach meinem Verständnis,müsste ich doch die Differenz zwíschen geschätzten Wert (2003) und dem abgelesen Zeitrum (2004) erstattet bekommen.
Kann man dagegen Einspruch einlegen und wenn ja wie lange??? 1 Jahr??
Danke für eure Hilfe!!
Liebe Grüsse
Judith