Gast
Hallo,
wenn Sie einen Mangel an der Mietwohnung haben - Sie diesen Ordnungsgemäß (am besten per Einschreiben) dem Vermieter angezeigt haben, eine entsprechende Frist zur behebung der Mängel gelassen haben und der Vermieter den Mangel nicht in der Frist behoben entfernt, sind Sie wohl im Recht und können die Miete wegen Mangel mindern - das ist Ihr Recht und damit kommen Sie auch bei jedem Gericht durch !
Um den Vermieter zu Mangelbeseitigung anzuhalten, darf Miete in Höhe der drei- bis fünffachen Minderungsquote zurückbehalten werden.