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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe seit ca. 7 Monaten meine Miete wegen einigen Mängeln in meiner Wohnung um 15 % gemindert. Auch nach Ablauf meiner Frist, diese Mängel zu beheben, gab es keine Reaktion des Vermieters bzw. der Hausverwaltung. Auch meine schriftliche Ankündigung, dass ich die Miete ab dem nächsten Monat bis zur Beseitigung der Mängel mindern werde, blieb unbeantwortet.

Meine Frage ist jetzt, ob mit den nicht behobenen Mängeln innerhalb der von mir gesetzen Frist, der Vermieter impliziet meine Minderung akzeptiert, oder ob er meine Mietminderung zurückfordern kann oder sogar mir fristlos kündigen kann, falls die Minderung 2 Monatsmieten übersteigt.

Kann mir jemand einen Tipp geben?

Gruß,

Eric
Stichwörter: reaktion + keine + mietminderung

1 Kommentar zu „Mietminderung - keine Reaktion”

Gast Experte!

Hallo,

wenn Sie einen Mangel an der Mietwohnung haben - Sie diesen Ordnungsgemäß (am besten per Einschreiben) dem Vermieter angezeigt haben, eine entsprechende Frist zur behebung der Mängel gelassen haben und der Vermieter den Mangel nicht in der Frist behoben entfernt, sind Sie wohl im Recht und können die Miete wegen Mangel mindern - das ist Ihr Recht und damit kommen Sie auch bei jedem Gericht durch !


Um den Vermieter zu Mangelbeseitigung anzuhalten, darf Miete in Höhe der drei- bis fünffachen Minderungsquote zurückbehalten werden.

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