Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
ArtWooD hat diese Frage gestellt
Hallo!

In einer Wohnung in einem Altbau könnte ich einziehen. Allerdings ist die wohnung nicht sehr schön renoviert zb. die Türrahmen. Und es gibt Schimmel in Küche und Toilette. Ist es dem Mieter erlaubt so lange eine Mietminderung zu fordern, bis das zumindest das Schimmel Problem behoben ist. Und was ist mit den Türrahmen? Sowas kann ich selbst machen, aber die Materialen dafür, wer muss die bezahlen?
Stichwörter: mietminderung + schimmel + tuerrrahmen

2 Kommentare zu „Mietminderung bei Einzug”

AMAyer Experte! 06.03.2009 12:47

Sie sollten unbedingt die Miete mindern!

Fordern Sie den VM schriftl. auf, den angezeigten Mangel innerhalb von ca. 14 Tagen zu beheben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen oder wie üblich mit der "Sie lüften nicht richtig" Ausrede, so zeigen Sie dem VM Ihre Recht auf und kürzen die Miete!

Lassen Sie prüfen, ob der Schimmel gesundheitsschädlich ist. Sollte sich dies herausstellen, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht der Whg! Unter Umständen wird Ihr VM sogar Ihnen gegenüber (Umzugskosten usw) schadenersatzpflichtig.
Hierzu benötigen Sie jedoch Hilfe, entweder ein Anwalt oder Sie fragen die Experten vor Ort vom Mieterschutzbund.

Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

AM

ArtWooD 06.03.2009 13:54

Hallo!

Vielen Dank f?ie Informationen!
Sollte ich eine Mietminderung vor dem unterschreiben des Vertrages beantragen oder danach und ihm 14 Tage Zeit geben? Und wer kann feststellen um wie viel die Miete gemindert werden kann? Kostet so etwas wieder extra?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.