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Bei Mäusen in der Wohnung darf die Miete gemindert werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Das Amtsgericht Köln zum Beispiel habe 30 Prozent Mietminderung wegen zahlreicher Mäuse in der Wohnung für angemessen gehalten (Az.: 209 C 520/02). <br />
Im verhandelten Fall waren jedoch nicht nur vereinzelte Mäuse in der Wohnung gesichtet worden. Es hatte eine «Mäuseplage» geherrscht. Für massenhaft Mäuse sprachen «Fressschäden», so die Experten. Auch hätten insgesamt 12 Giftköder aufgestellt werden müssen, und die Mäuseplage habe mindestens einen Monat gedauert. <br />
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Nach Informationen des Mieterbundes kann bei einer lang dauernden Mäuseplage in der Wohnung die Miete im Extremfall auf null gekürzt werden. Sogar eine fristlose Kündigung kommt in Betracht, entschieden die Amtsgerichte Brandenburg (Az.: 32 C 520/00) und Berlin-Tiergarten (Az: 6 C 177/96). <br />
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Das vereinzelte Auftreten von Hausmäusen oder auch Kakerlaken stellt dagegen nicht zwangsläufig einen Wohnungsmangel dar. 60 getötete Mäuse und 35 Kakerlaken innerhalb von zehn Monaten rechtfertigten aber auf jeden Fall eine Mietminderung und machten zudem das Einschreiten des Vermieters erforderlich, so der DMB. Der können sich seinen Verpflichtungen auch nicht mit einer Klausel im Mietvertrag entziehen, wonach der Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten ungezieferfrei halten muss, urteilte das Amtsgericht Bonn (Az.: 6 C 277/84). <br />
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