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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Der unbefristete Wohnraummietvertrag, den ich als Mieter mit der Vermieterin abgeschlossen habe, beinhaltet auch eine Garage. Die Vermieterin wohnt nicht in diesem Haus, hat aber Ihre Praxis hier. Jetzt hat sie sich ein neues Auto gekauft und sie sagte zu mir, dass sie ab sofort in der Garageneinfahrt parkt. Mein Auto könnte ja so lange auf der Straße stehen und wenn sie weggefahren ist, kann ich in die Garage. Mein Protest half nichts. Sie hat das so festgelegt. Schließlich seien Haus und Grundstück ihr Eigentum.
Im Falle, dass ich das nicht akzeptieren könne, würde sie mir die Garage kündigen. Ich wies sie darauf hin, dass sie die Garage nicht separat kündigen könne. Ihre Reaktion darauf war: Dann kündige ich Ihnen den gesamten Mietvertrag. Sie erhalten dann einen neues Angebot und zwar ohne Garage.

Meine Fragen:

Muss ich ein solches Verhalten hinnehmen?

Wenn nicht, wie kann ich mich wehren?

Ist eine Kündigung aus diesem Grund rechtsgültig?

Kann mir die Vermieterin (außer Eigenbedarf) überhaupt den Mietvertrag kündigen, wenn ich nicht gegen die Hausordnung verstoßen habe oder mit Mietzahlungen im Rückstand bin?

Unter welchen Voraussetzungen kann mir die Vermieterin den Mietvertrag kündigen?
Stichwörter: garageneinfahrt + parkt + vermieter

14 Kommentare zu „Vermieter parkt Garageneinfahrt zu”

Gast Experte!

kündbar ist ein Mietvertrag nur bei zwei hintereinander nicht gezahlten Mietzahlungen, bei Eigenbedarf oder bei schweren Verstößen gegen Mietvertrages.
Ist Ihnen eindeutig im Mietvertrag die Garage mitvermietet worden, so darf die Vermieter diese selbstverständlich nicht zuparken, so dass Sie nicht herein- oder heraus können.
Damit verstößt Sie selbst gegen den Mietvertrag, da Sie Ihnen den Gebrauch der Mietsache verwehrt oder erschwert.
Ist bei Ihnen alles in Ordnung, d.h. Sie zahlen die Miete und auch die Garage pünktlich, so sollten Sie sich zunächst um eine Person bemühen, die das Zuparken Ihrer Garage bestätigen kann. Auch Fotos sollten Sie machen. Dann schriftlich die Vermieterin auffordern, dieses Verhalten zu unterlassen. Geschieht nichts, so sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, der dann schreibt.
Kündigen kann Ihnen die Vermieterin nicht, Sie können sogar die Garagenmietzahlung einstellen wenn Sie diese nicht benutzen können.
Aber bitte vorher den Zeugen nicht vergessen.

Gast Experte!

Übrigens - wenn die Garage offiziell im Mietvertrag mit vereinbart und zu bezahlen ist - sind sie als Privatperson auch dazu berechtigt (wie jeder andere Garageneigentümer auch) falsch geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen zu lassen. Am besten mal deswegen auf der nächten Polizeidienstelle nach raten fragen.

Zunächst sollten sie aber den von svar vorgeschlagenen Rechtsweg gehen, weil sowas immer böses Blut gibt. Wenn es ihnen jedoch egal ist... <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Gast Experte!

Danke für die Tipps.
Ich habe heute die Vermieterin dazu aufgefordert, das Parken vor der Garage zu unterlassen und sie darauf hingewiesen, dass sie die Rechte, die mir aus dem Mietvertrag zustehen, einzuhalten hat. Sie ist sauer, hält mich für starrsinnig und sagte mir, dass sie daraus gelernt hätte (was auch immer das heißt) und dass sie ihr Auto in Zukunft auf der Straße parkt.
Ich fühle mich allerdings nicht besonders gut dabei. Wer weiß, welche Teufeleien die Frau noch ausheckt.
Ein solcher Streit ist zum ko....
Ein kleiner Trost ist für mich, dass ich von einer Person erfahren habe, wie sich die Vermieterin sich unmittelbar vor ihrer Forderung an mich verhalten hat. Sie hat sich die Hände gerieben und gesagt:"So, jetzt kündige ich dem Mieter die Garage". Die Frau ist entweder eiskalt oder hat die Fähigkeit verloren, Recht und Unrecht zu unterscheiden.
Vielleicht bnekomme ich hier noch ein bisschen Zuspruch zu meiner heutigen Aktion. Das würde mich ein bisschen aufbauen.
Es geht mir nicht allein um mich, aber ich habe eine Frau und zwei Kinder, die unter einer miserablen Wohnsituation sicher auch leiden würden.

Falko

Den Gast-Beitrag von eben habe ich verfasst. Ich hatte vergessen mich einzuloggen.
Sorry.

Gast Experte!

Natürlich sind solche Sache unangenehm und bräuchten nicht zu sein, wenn sich jeder an die vertraglichen Regelungen halten würde. Die Menschheit könnte sich also jede Menge an selbstgemachtem Ärger ersparen. Es gibt schon genug Probleme. Nun hat sich das Problem bei Ihnen ja gelöst. Sie brauchen keine schlechtes Gewissen zu haben.
Was hat denn die Dame für eine Praxis?

Falko

Vielen Dank, für Ihre aufbauenden Worte. Ich bekomme das Gefühl, dass ich absolut richtig gehandelt habe.

Die Dame ist Zahnärztin. Bis jetzt war meine gesamte Familie dort in Behandlung. Ob ich da aber noch mal hingehe, weiß ich noch nicht. Zu meinem Zahnarzt möchte ich gern Vertrauen haben. Hier ist das Vertrauensverhältnis erschüttert.

Übrigens hat sie heute wieder vor der Garage geparkt. Bevor ich nach Hause gekommen bin, hat sie ihr Auto aber weggefahren. Mal sehen, wie das weitergeht.

Gast Experte!

Sie sollten Sich einen anderen Zahnarzt suchen.
Menschen, die im Alltagsleben Probleme mit dem Anstand haben, handeln meist auch im Beruf unzulänglich.

Gast Experte!

Auch wenn alles in einem Vertrag steht kann evtl. auch eine Teilkündigung ausgesprochen werden.
Dafür besteht ja sogar Eigenbedarf wobei es darauf wohl nicht ankommt.
Die Miete wird dann natürlich herabgesetzt.
Für eine Garage gibt es keinen Kündigungsschutz.
Also vielleicht doch lieber den Ball flach halten. Aber dafür ist es wohl zu spät.

Gast Experte!

Naja wenn die Garage ständig zugeparkt wird, dann kann man auch drauf verzichten... Außerdem: Wenn er sich das bieten lässt kommt die nächste Schikane der verärgerten VM wahrscheinlich auch bald. Offensichtlich fehlt ihr nämlich hier die gebotene Professionalität.

Falko

Die Vermieterin scheint akzeptiert zu haben, dass ich mir nicht auf der Nase herumtanzen lassen möchte. Ich bin mittlerweile auch dem hiesigen Mieterverein beigetreten, obwohl ich nie gedacht hätte, dass ich so etwas jemals tun muss. Ich habe meine Angelegenheit dort kurz geschildert und die Leute sind auch der Meinung, dass die Vermieterin kein Recht hat, solche Dinge zu fordern. Naja, im Moment ist erst mal Ruhe und bei eventuellen weiteren unberechtigten Forderungen lasse ich mich vom Mieterverein beraten. Dort bin ich ja sogar in Mietangelegenheiten rechtsschutzversicht. Ich hoffe trotzdem, dass ich eine solche Versicherung niemals in Anspruch nehmen muss.

Falko

sorry für's Doppelposting

Susanne Experte!

Dieser Vertrag zur Rechtschutzversicherung interessiert mich. Soweit mir bekannt ist, bellen die Mietverteine immer sehr laut, beissen aber nicht:
Soll heissen, erst mit allen Mitteln gegenüber dem Vermieter rasseln, falls es aber vor Gericht geht, steht der Mieter allein da und hat keinen Ra. Mit ist wirklich nur bekannt, dass die Rechtsanwälte der Mietervereine die Kunden nicht vor Gericht vertreten.
Da lob ich mir doch eine richtige Rechtschutzversicherung mit Mietrechtschutz, die ist preiswerter, ich kann direkt zu einem spezialisierten Ra meiner Wahl, der die Sache dann von Anfang an betreut.

Falko

Dieser Vertrag zur Rechtschutzversicherung interessiert mich. Soweit mir bekannt ist, bellen die Mietverteine immer sehr laut, beissen aber nicht:
Soll heissen, erst mit allen Mitteln gegenüber dem Vermieter rasseln, falls es aber vor Gericht geht, steht der Mieter allein da und hat keinen Ra. Mit ist wirklich nur bekannt, dass die Rechtsanwälte der Mietervereine die Kunden nicht vor Gericht vertreten.
Da lob ich mir doch eine richtige Rechtschutzversicherung mit Mietrechtschutz, die ist preiswerter, ich kann direkt zu einem spezialisierten Ra meiner Wahl, der die Sache dann von Anfang an betreut.[/quote:90e85]

Hmmm...ich kenne mich mit Rechtsschutzversicherungen nicht aus. Ich hatte bisher nichts mit Rechtsanwälten zu tun. Da dich (Schreibt man in diesem Forum du oder Sie? Wenn "Sie" der richtige Umgangston ist, bitte ich für das du / dich um Entschuldigung.) der Vertrag zur Rechtsschutzversicherung interessiert, habe ich eine URL eingefügt:
<!-- m --> http://www.mieterverein-chemnitz http://www.mieterverein-chemnitz.de/ <!-- m -->
Hier gibt es alle Details.

Susanne Experte!

Kann die Mietstreitigkeit ausnahmsweise nicht aussergerichtlich beigelegt werden und kommt es zum Prozess, sind die Mitglieder des Mietervereins Chemnitz nach dem Beitritt rechtsschutzversichert&#46; Die Rechtsschutzversicherung über- nimmt Kosten bis zu einer Höhe von 13 &#46;000 € je Rechtsfall, wobei das Mitglied jeweils einen Eigenanteil von 100 € übernimmt&#46;
Vorraussetzung ist unter anderem, dass das Mitglied durch den Mieterverein Chemnitz beraten wurde&#46; Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, helfen wir Ihnen natürlich bei der Vermittlung eines kompetenten Rechtsanwaltes&#46;
Die Mietrechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes besitzt eine Wartezeit von 3 Monaten und ist mit dem Beitritt abzuschliessen&#46; Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung&#46; [/code:7c99d]

Hallo Falko,
ich bin dann eher für das "Du". Pro Mieterverein ist für mich die Tatsache, dass man sich ausführlich beraten lassen kann. Contra ist die Begrenzung der Rechtschutzversicherung und die Voraussetzung, dass erst eine Beratung beim Mieterverein erfolgt sein muss. Als ganz schlecht erachte ich, dass im Rechtsfall (die Streitigkeit geht vor Gericht) ein Anwalt erst einmal gefunden werden muss. Der muss sich dann auch erst wieder in die ganze Story einlesen und hat eigentlich den ganzen Vorlauf verpasst...
Offensichtlich ist es nicht möglich, dass die beim Mieterverein beratenden Juristen die Mieter bei Gericht nicht vertreten/können-möglicherweise fehlt hier eine Zulassung.
Nebenbei mal ganz liebe Grüsse aus Köln nach Chemnitz, da ist nämlich meine Mutter aufgewachsen...

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