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Laura Stern hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine dringende Frage, die meine Großeltern betrifft.
Es ist so, dass das Haus, in dem Sie leben, das Elternhaus meiner Oma ist, sie – und später dann mein Opa – ihr ganzes Leben dort gewohnt haben (also fast 70 Jahre). Das Haus gehört allerdings seit einigen Jahren nicht mehr meinen Großeltern, sie wohnen also gegen Miete dort.
Seit ca. einem Jahr gehört das Haus einem neuen Eigentümer, der irgendwie seine Spielchen mit ihnen treibt (da ich im selben Haus lebe, der Eigentümer also auch mein Vermieter ist, bekomme ich alles ziemlich genau mit – zumal ich seine Art selbst zu spüren bekomme).
Jedenfalls stimmten ganz offensichtlich einige Punkte in der Nebenkostenabrechnung nicht (Holz wird mit 500 € aufgelistet obwohl 100% niemals Holz verbrannt wurde etc.). Mein Opa hat sich zwecks der Abrechnung an den Mieterschutzbund gewendet, welcher sich mit dem Eigentümer schriftlich in Verbindung gesetzt hat.
Auf dieses Schreiben hin äußerte dieser, dass wenn „sich meine Großeltern weiterhin so rebellisch verhalten bzw. weitere Schritte einleiten, er umgehend Eigenbedarf anmelde. Er habe eine große Familie und dort werde sich schon jemand finden…“.
Mal abgesehen davon, dass es – meiner Meinung nach – eine Frechheit ist, einem älteren Ehepaar, das sich lediglich wehrt, zu drohen. Meine Oma ist natürlich sehr beunruhigt. Ein Auszug wäre schlimm für sie und ich würde ihr gerne sagen können, dass sie sich keine Sorgen mehr machen muss.
Ich bin übrigens fest davon überzeugt, nach allem was ich mitbekommen habe, dass er seine Drohung, sollten meine Großeltern nicht dem lieben Frieden willen nachgeben, versucht wahr zu machen.

Was meint ihr? Müssen meine Großeltern – trotz so langer Mietzeit – tatsächlich bei Eigenbedarf die Wohnung räumen?

Entschuldigt übrigens den langen Text. Ich hätte mich kürzer halten können, aber es tat gut, mir mal etwas Luft zu verschaffen.

Vielen lieben Dank im Voraus
Laura Stern

2 Kommentare zu „Eigenbedarf nach 70 Jahren?”

Susanne Experte!

Liebe Laura,

was man Eigenbedarfskündigungen tatsächlich entgegenstellen kann ist, dass ein Umzug eine besondere Härte bedeuten würde, die sogenannte Sozialklausel. Die kommt auf jeden Fall zum tragen, wenn es sich um eine besonders lange Mietzeit handelt bzw. Zeit, die in dem Objekt verbracht wurde und das Lebensalter der Mieter jenseits der 65 ist.
Ich denke nicht, dass Deine Grosseltern dort einmal ausziehen müssen.
Dieses Wissen sollte allerdings dem VM gegenüber nicht geäußert werden!

Laura Stern

Susanne, ich danke Dir vielmals für Deine Antwort und bin wirklich froh, meinen Großeltern etwas positives sagen zu können.

Ich wunsche Dir einen schönen Tag...
Laura

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