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egon hat diese Frage gestellt
Hallo,

also, nur mal "angenommen", ein Mieter mag keine studentischen WGs. Und zwei Personen sind dadurch an eine seiner Wohnungen gelangt, dass sie vorgegeben haben, sie wären ein Paar und hätten auch vor, in die Wohnung als Paar einzuziehen. Im Grunde aber können sie sich die Wohnung zu zweit gar nicht leisten, sondern möchten eine Vierer-WG gründen.
Im Mietvertrag wird vermutlich stehen, dass Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters verboten ist.
Was könnte schlimmstenfalls und was würde aller Wahrscheinlichkeit nach passieren, wenn der ganze Betrug auffliegt? Auf welche Weise könnte er überhaupt auffliegen? Vier Betten in fünf Zimmern sind doch allein noch keine hinreichende Beweislage, oder?

Bitte keine Appelle an unsere Moral und Ehrlichkeit... Für alle anderen Antwort schon einmal vielen Dank im Voraus.

Gruß,
Egon
Stichwörter: untervermietung + wg

1 Kommentar zu „Mietvertrag als Paar abgeschlossen, Wohnung als WG bewohnt”

Feffek Experte! 01.04.2009 00:53

Moin Egon,

wie bei (fast)jeder vertraglichen Vereinbarung, besteht das Recht einer fristlosen Kündigung sofern gegen einer der vereinbarten Vertragsbestandteile verstoßen wurde! Es ist also relevant, was in deinem Mietvertrag hinsichtlich ?Untervermietung, etc.? steht.

Wie so was auffliegen kann?

- nur mal ?angenommen? dein/euer potentieller Nachbar mag Euch nicht und meldet sich beim Vermieter
- nur mal ?angenommen? dein Vermieter macht gebrauch von seinem Recht im Turnusmäßigen Abstand (einmal innerhalb von 2 Jahre, Sonderrechte vorbehalten s. BGB) seine Mietwohnung zwecks Zustand und Beschaffenheit zu überprüfen.

Erfahrungstechnisch ist es dem Vermieter eigentlich egal, ob 2 o. 4 einziehen! Hauptsache die Miete wird rechtzeitig gezahlt, Hausordnung wird eingehalten und er weis über die tatsächliche Anzahl der Mieter bescheid. (versteckter Appell *grins*)

Gruß
Feffek

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