Feffek 01.04.2009 00:53
Moin Egon,
wie bei (fast)jeder vertraglichen Vereinbarung, besteht das Recht einer fristlosen Kündigung sofern gegen einer der vereinbarten Vertragsbestandteile verstoßen wurde! Es ist also relevant, was in deinem Mietvertrag hinsichtlich ?Untervermietung, etc.? steht.
Wie so was auffliegen kann?
- nur mal ?angenommen? dein/euer potentieller Nachbar mag Euch nicht und meldet sich beim Vermieter
- nur mal ?angenommen? dein Vermieter macht gebrauch von seinem Recht im Turnusmäßigen Abstand (einmal innerhalb von 2 Jahre, Sonderrechte vorbehalten s. BGB) seine Mietwohnung zwecks Zustand und Beschaffenheit zu überprüfen.
Erfahrungstechnisch ist es dem Vermieter eigentlich egal, ob 2 o. 4 einziehen! Hauptsache die Miete wird rechtzeitig gezahlt, Hausordnung wird eingehalten und er weis über die tatsächliche Anzahl der Mieter bescheid. (versteckter Appell *grins*)
Gruß
Feffek