Christoph_A.
Zuerst ist zu überprüfen, ob die Wohnungsgröße von 100 qm vertraglich zugesichert ist. Ich gehe mal davon aus, daß dies hier der Fall ist. Sich auf die Anzeige des Maklers zu verlassen, reicht natürlich nicht. Der kann sich ja auch vertan haben.
Es könnte nur ein Gutachter beauftragt werden, die Wohnung genau zu vermessen. Eine Toleranz von 10 % muß aber hingenommen werden. Erst bei einer größeren Toleranz könnte u.U. die Miete vermindert werden. Natürlich muß die tatsächliche Größe bei den Nebenkosten berücksichtigt werden, falls nach qm abgerechnet wird.
Ein Recht zur fristlosen Kündigung besteht aber nicht.