Der_Mario
Am besten schaust Du selbst mal in Deinem Mietvertrag nach, was dort steht. Wie genau lautet denn die Klausel?
Ein Kündigungsausschluss darf formularmäßig für maximal 4 Jahre vereinbart werden (BGH WM 2005, 346), also wäre Deiner - wenn es ihn gibt - wirksam.
In dem Fall musst Du den Vertrag natürlich einhalten.