Tomraid
Hallo Lena,
normal Abnutzung...tja das ist eine gute Bezeichnung, aber das Gericht nennt dabei die normale Abnutzung die der Mieter in der Wohnung tätigt.
Selbstverständlich ist das sehr dehnbar und wird oftmals vor Gericht ausgetragen.
Ein Sachverständiger könnte da genaueres sagen.
Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Boden extrem minderer Qualität ist, braucht ihr euch keine Sorgen machen. Eigentlich!
Beweisen müsst ihr das wohl <!-- s:? --><!-- s:? -->
Achja, wenn dann nur Teilweise ausstauschen aber nicht den ganzen Boden erneuern.
MfG
maconaut
Naja - einzelne Bahnen lassen sich selten auswechseln. 1. sieht man den Unterschied, weil es DIESES Laminat nicht mehr gibt und 2. ist nicht alles Klicklaminat - und wenn es verklebt ist kann man es nur ganz rausreißen.
Tomraid
@ maconaut
sowas nennt man Schadensminderungspflicht!
Wird vor Gericht zur Zeit sehr ernst genommen.
Die sind ja bekanntlich sehr Mieterfreundlich geworden <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Tomraid