Skram hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich ziehe nun nach 7 Jahren aus einer Mietwohnung aus und nun habe ich einige Fragen da mir meine Vermieter einige Probleme macht. Der Vermieter (die Wohnung ist erst seit kurzem auf ihn überschrieben) bemängelte bei einem erstem Gespräch das die 30 Jahre alte Arbeitsplatte der Küche Kratzer hätte und wollte das ich die Arbeitsplatte austauschen lassen solle. Ausserdem ist bei dem 30Jahre alten Herd eine Herdplatte durchgerostet. Ich solle nun die Herdplatte ersetzen.
Nun meine Fragen:
Muss ich mich an den Kosten für Arbeitsplatte und neuen Herd beteiligen obwohl die Küche 30 Jahre alt ist und ich diese insgesamt nur 7Jahre benutzt habe?
Im Mietvertrag steht die Klausel"
Die Küche wird nicht mitvermietet, der Mieter kann sie dennoch benutzen. Bei einem Defekten Gerät/Einbauten hat der Mieter kein Recht auf Reparatur/Erneuerung durch den Vermieter sondern trägt die Kosten dafür selbst"
Der Vermieter droht einen Teil der Kaution einzubehalten.
Welchen Betrag darf er überhaupt, bis wann einbehalten?
Ausserdem soll ich den Teppich laut Mietvertrag shampoonieren!
Ist das noch rechtens?
Danke im Vorraus