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Duldung eines Rockkonzerts
Ein Anlieger kann ein in seiner unmittelbaren Nähe stattfindendes Rockkonzert trotz nicht unerheblicher Überschreitung des zulässigen Lärmpegels nicht untersagen lassen, wenn es sich um eine Veranstaltung von kommunaler Bedeutung handelt (hier Sommerfest des örtlichen Sportvereins), die nur einmal im Jahr stattfindet. Dies gilt in der Regel jedoch nur bis Mitternacht.
Urteil des BGH vom 26.09.2003
V ZR 41/03
MDR 2004, 145