KaRo hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich benötige mal wieder Eure Hilfe.
Am 29.05. habe ich meine Wohnung OHNE Mängel an meinen Vermieter übergeben.
Am 02.06. schreibt dieser einen Brief mit der Aufforderung, dass ich für die Instandsetzung des Duschwasserhahnes aufkommen soll. Er würde tropfen und der Vermieter hätte es erst nach der Wohnungsübernahme bemerkt.
Ist dies rechtens? Wir haben beide das Protokoll am 29.05. unterschrieben, dass keine Mängel festgestellt wurden.
Vielen Dank für Eure Antworten!