Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
vivo hat diese Frage gestellt
Hi,

Kann ein Mietvertrag auch mündlich gekündigt werden oder muss(!) dies in schriftlicher Form passieren?
Falls ja, wie kann man sichergehen dass der Vermieter im Schreiben kein Datum nennt, dass zB Monate zurückliegt?


Falls von Belange, der Hintergrund:
Ich habe ein Zimmer in einer Studentenverbindung. Im Mietvertrag steht, dass der Vetrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist und dass dieser von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende hin gekündigt werden kann.
Anfang Februrar wurde mir dann vom Senior (nicht vom Vermieter oder Vertreter aber im Konsens) mitgeteilt, dass mir gekündigt wird (offensichtlich zum Ende Februar?). Man ließe mich aber noch bis zum Ende des März weiter hier wohnen, allerdings nur unter der Bedingung, dass ich damit einverstanden bin, dass ich mein Zimmer anderen Interessenten zeige. Falls nicht, bestünden die darauf, dass ich bis Ende Februar ausziehe, mitten in der Klausurphase. Jetzt haben die mich mehr oder weniger in der Hand.


Grüße vivo
Stichwörter: kündigung + mietvertrag + mündlich

5 Kommentare zu „Kündigung des Mietvertrages auch mündlich möglich?”

Susanne Experte!

Kündigung von Mietverträgen ist nur in schriftlicher Form mit Unterschrift möglich! Weder mündlich, noch per Fax, noch per Email.

vivo

Ein unterschriebenes Kündigungsschreiben vom Vermieter/Vertreter also?!

Aber was ist zB, wenn der Vermieter mir ein Kündigungsschreiben gibt, wo das Kündigungsdatum schon ein bischen länger zurückliegt?
Kann sich dieses Datum auf eine mündliche "Mitteilung" beziehen?
Oder darf das Kündigungsdatum zB. max eine Woche älter als das Datum vom Poststempel sein?

Susanne Experte!

Nein, man kann sich nicht auf eine mündliche Mitteilung beziehen. Ein zurückdatierter Brief muss nicht akzeptiert werden, es gilt das Datum der Zustellung, weil eine Kündigung im rechtlichen Sinn sog. empfangsbedürftig ist.

vivo

"es gilt das Datum der Zustellung, weil eine Kündigung im rechtlichen Sinn sog. empfangsbedürftig ist."

Die Kündigung muss per Post verschickt werden?

Susanne Experte!

Nein, die Kündigung kann der VM auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen oder mit einem Zeugen, der den Inhalt des Briefes kennt, in Deinen Briefkasten einwerfen (gerichtsfeste Zustellung) - trotzdem gilt das Datum des Empfangs.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.