Susanne
Kündigung von Mietverträgen ist nur in schriftlicher Form mit Unterschrift möglich! Weder mündlich, noch per Fax, noch per Email.
vivo
Ein unterschriebenes Kündigungsschreiben vom Vermieter/Vertreter also?!
Aber was ist zB, wenn der Vermieter mir ein Kündigungsschreiben gibt, wo das Kündigungsdatum schon ein bischen länger zurückliegt?
Kann sich dieses Datum auf eine mündliche "Mitteilung" beziehen?
Oder darf das Kündigungsdatum zB. max eine Woche älter als das Datum vom Poststempel sein?
Susanne
Nein, man kann sich nicht auf eine mündliche Mitteilung beziehen. Ein zurückdatierter Brief muss nicht akzeptiert werden, es gilt das Datum der Zustellung, weil eine Kündigung im rechtlichen Sinn sog. empfangsbedürftig ist.
vivo
"es gilt das Datum der Zustellung, weil eine Kündigung im rechtlichen Sinn sog. empfangsbedürftig ist."
Die Kündigung muss per Post verschickt werden?
Susanne
Nein, die Kündigung kann der VM auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen oder mit einem Zeugen, der den Inhalt des Briefes kennt, in Deinen Briefkasten einwerfen (gerichtsfeste Zustellung) - trotzdem gilt das Datum des Empfangs.