Susanne
Nach § 556 Abs. 3 BGB hat der VM bezüglich der Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Sind die zur Zeit genutzten Verbrauchsmesser nicht defekt, besteht ja auch kein Grund diese auszutauschen. Weiterhin kann unter dem genannten Argument auch ein Vergleich verlangt werden, ob ein Kauf ggf. preiswerter ist als die Miete der Geräte. Inwiefern der VM dies allerdings als Modernisierung mit 11% der Kosten auf die Miete umlegen kann, sollte man von einem RA für Mietrecht prüfen lassen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:780ef]
Gast
<!-- s --><!-- s --> OK das hat mir ersteinmal weitergeholfen. Vielen Dank!