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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Vermieter hat mir gestern schriftlich mitgeteilt, dass er beginnend mit 2006 flächendeckend neue moderne elektronische Messgeräte für Heizkörper und Wasserzähler installieren möchte. (Diese sollen von einer Drittfirma angemietet werden)

Die Kosten für diese Geräte (sie sollen Verdunstungsröhrchen und normale Wasseruhr ersetzen) würden sich auf 1,84€ pro Heizkörper /pro Monat + 9,80€ pro Wasserzähler und Monat betragen!!

Ich wohne in einer 30m ² Wohnung und bezahle zurzeit an Nebenkosten (Vorrauszahlung):

ca. 38;50€ kalte Betriebskosten
Warmebetriebskosten: 18;50€
Kaltwasser : 16,60€

Mir erscheinen die monatlichen Gebühren unangemessen hoch. Ich möchte daher gerne diese neuen Geräte ablehnen .

Meine Fragen:
-kann der Vermieter auf die Installation bestehen?
- Gibt es eine Verhältnismäßigkeit die beachtet werden muss? (Aufwand /Nutzen)
- Wie muss ich gegebenenfalls dagegen vorgehen?

Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, da diese Erhöhung gegebenenfalls für mich viel Geld darstellt
Stichwörter: messgeräte + modernisierung

2 Kommentare zu „Modernisierung der Messgeräte”

Susanne Experte!

Nach § 556 Abs. 3 BGB hat der VM bezüglich der Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Sind die zur Zeit genutzten Verbrauchsmesser nicht defekt, besteht ja auch kein Grund diese auszutauschen. Weiterhin kann unter dem genannten Argument auch ein Vergleich verlangt werden, ob ein Kauf ggf. preiswerter ist als die Miete der Geräte. Inwiefern der VM dies allerdings als Modernisierung mit 11% der Kosten auf die Miete umlegen kann, sollte man von einem RA für Mietrecht prüfen lassen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:780ef]

Gast Experte!

<!-- s :) --><!-- s :) --> OK das hat mir ersteinmal weitergeholfen. Vielen Dank!

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