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Modernisierungen haben ihren Reiz. Als Mieter genießen Sie, wenn alles gut geht, höheren Komfort. Ihr Vermieter freut sich über gestiegene Mieteinnahmen. <br />
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Was Modernisierungen sind <br />
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen, die <br />
Ihre gemieteten Räume verbessern <br />
Energie oder Wasser einsparen <br />
neuen Wohnraum schaffen <br />
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Zu Recht werden Sie also gewisse Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen müssen, wenn Ihr Vermieter Ihnen nach Abschluss der Arbeiten ein modernes Badezimmer, eine Zentralheizung oder eine effektivere Wärmedämmung bietet.<br />
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Was der Mieter muss <br />
Als Mieter bleibt Ihnen meistens nichts weiter übrig: Sie müssen Modernisierungsmaßnahmen an Ihren Mieträumen zulassen. Egal, ob Sie nach Abschluss der Arbeiten mehr Miete zahlen müssen oder nicht. <br />
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Dulden müssen Sie die Modernisierung nicht,<br />
wenn diese für Sie oder einen weiteren Angehörigen im Haushalt zu einer unzumutbaren Härte führt. Mit dieser Argumentation können Sie Erfolg haben bei <br />
Baulichen Folgen: Aus Ihrer 2-Zimmer-Wohnung wird ein 1-Zimmer- Appartement, weil ein Zimmer zum Bad umgebaut wird <br />
Vorzunehmenden Arbeiten: Durch Lärm und Schmutz drohen Ihnen Belästigungen oder Gesundheitsstörungen oder Sie können die Wohnung über Wochen nicht nutzen und sollen in ein Hotel umziehen <br />
Vorausgegangenen Modernisierungsmaßnahmen des Mieters: Sie haben mit Zustimmung des Vermieters bereits eine Gas-Etagenheizung eingebaut, die jetzt der neuen Zentralheizung Ihres Vermieters weichen soll <br />
Erhöhung der Miete: Die Modernisierung ist unzumutbar, wenn die Miete sich durch eine Mieterhöhung mehr als verdoppelt und Ihr Einkommen mehr als zur Hälfte aufzehren würde. <br />
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Tipp! Ist die Modernisierungsmaßnahme für Sie unzumutbar, widersprechen Sie. Notfalls müssen Sie den Vermieter im Wege einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht an den Maßnahmen hindern. <br />
Was der Vermieter muss <br />
Drei Monate vor Beginn der Baumaßnahmen hat der Vermieter Sie konkret schriftlich (E-Mail oder Fax reichen aus) zu informieren über <br />
die Art der Maßnahmen <br />
den voraussichtlichen Beginn <br />
die voraussichtliche Dauer <br />
den voraussichtlichen Umfang. <br />
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Beispiel: Wenn die Modernisierung am 1. November beginnen soll, muss der Brief spätestens am 31. Juli bei Ihnen sein.<br />
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Tipp! Die Handwerker stehen ohne ordnungsgemäße Ankündigung vor Ihrer Tür? Verweigern Sie – höflich den Zutritt. <br />
Was der Mieter darf <br />
Mit Unannehmlichkeiten werden Sie während der Baumaßnahmen leben müssen. Sollten sich aber dadurch für Sie auch Kosten ergeben, lassen Sie sich diese durch Ihren Vermieter erstatten.<br />
Zum Beispiel Ersatz für <br />
die Reinigung der Wohnung, die Einlagerung von Möbeln und Hausrat und Hotelkosten <br />
Schäden, die durch Handwerker oder den Vermieter selbst verschuldet wurden <br />
die Einschränkung des Wohnwertes, wenn dieser für die Dauer der Maßnahme beeinträchtigt ist. <br />
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Im letzten Fall sollten Sie mit Ihrem Vermieter eine Mietminderung vereinbaren.<br />
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Tipp! Wenn Renovierungsarbeiten nach der Modernisierung notwendig werden, muss der Vermieter sie durchführen. <br />
Was der Vermieter darf <br />
Ist die Modernisierung abgeschlossen, darf der Vermieter die Miete erhöhen. <br />
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