Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Modernisierungen haben ihren Reiz. Als Mieter genießen Sie, wenn alles gut geht, höheren Komfort. Ihr Vermieter freut sich über gestiegene Mieteinnahmen. <br />
<br />
Was Modernisierungen sind <br />
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Maßnahmen, die <br />
Ihre gemieteten Räume verbessern <br />
Energie oder Wasser einsparen <br />
neuen Wohnraum schaffen <br />
<br />
<br />
<br />
Zu Recht werden Sie also gewisse Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen müssen, wenn Ihr Vermieter Ihnen nach Abschluss der Arbeiten ein modernes Badezimmer, eine Zentralheizung oder eine effektivere Wärmedämmung bietet.<br />
<br />
Was der Mieter muss <br />
Als Mieter bleibt Ihnen meistens nichts weiter übrig: Sie müssen Modernisierungsmaßnahmen an Ihren Mieträumen zulassen. Egal, ob Sie nach Abschluss der Arbeiten mehr Miete zahlen müssen oder nicht. <br />
<br />
Dulden müssen Sie die Modernisierung nicht,<br />
wenn diese für Sie oder einen weiteren Angehörigen im Haushalt zu einer unzumutbaren Härte führt. Mit dieser Argumentation können Sie Erfolg haben bei <br />
Baulichen Folgen: Aus Ihrer 2-Zimmer-Wohnung wird ein 1-Zimmer- Appartement, weil ein Zimmer zum Bad umgebaut wird <br />
Vorzunehmenden Arbeiten: Durch Lärm und Schmutz drohen Ihnen Belästigungen oder Gesundheitsstörungen oder Sie können die Wohnung über Wochen nicht nutzen und sollen in ein Hotel umziehen <br />
Vorausgegangenen Modernisierungsmaßnahmen des Mieters: Sie haben mit Zustimmung des Vermieters bereits eine Gas-Etagenheizung eingebaut, die jetzt der neuen Zentralheizung Ihres Vermieters weichen soll <br />
Erhöhung der Miete: Die Modernisierung ist unzumutbar, wenn die Miete sich durch eine Mieterhöhung mehr als verdoppelt und Ihr Einkommen mehr als zur Hälfte aufzehren würde. <br />
<br />
<br />
Tipp! Ist die Modernisierungsmaßnahme für Sie unzumutbar, widersprechen Sie. Notfalls müssen Sie den Vermieter im Wege einer einstweiligen Verfügung durch das Gericht an den Maßnahmen hindern. <br />
Was der Vermieter muss <br />
Drei Monate vor Beginn der Baumaßnahmen hat der Vermieter Sie konkret schriftlich (E-Mail oder Fax reichen aus) zu informieren über <br />
die Art der Maßnahmen <br />
den voraussichtlichen Beginn <br />
die voraussichtliche Dauer <br />
den voraussichtlichen Umfang. <br />
<br />
<br />
Beispiel: Wenn die Modernisierung am 1. November beginnen soll, muss der Brief spätestens am 31. Juli bei Ihnen sein.<br />
<br />
<br />
<br />
Tipp! Die Handwerker stehen ohne ordnungsgemäße Ankündigung vor Ihrer Tür? Verweigern Sie – höflich den Zutritt. <br />
Was der Mieter darf <br />
Mit Unannehmlichkeiten werden Sie während der Baumaßnahmen leben müssen. Sollten sich aber dadurch für Sie auch Kosten ergeben, lassen Sie sich diese durch Ihren Vermieter erstatten.<br />
Zum Beispiel Ersatz für <br />
die Reinigung der Wohnung, die Einlagerung von Möbeln und Hausrat und Hotelkosten <br />
Schäden, die durch Handwerker oder den Vermieter selbst verschuldet wurden <br />
die Einschränkung des Wohnwertes, wenn dieser für die Dauer der Maßnahme beeinträchtigt ist. <br />
<br />
<br />
Im letzten Fall sollten Sie mit Ihrem Vermieter eine Mietminderung vereinbaren.<br />
<br />
<br />
<br />
Tipp! Wenn Renovierungsarbeiten nach der Modernisierung notwendig werden, muss der Vermieter sie durchführen. <br />
Was der Vermieter darf <br />
Ist die Modernisierung abgeschlossen, darf der Vermieter die Miete erhöhen. <br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Stichwörter: modernisierung + vermieter

0 Kommentare zu „Modernisierung durch den Vermieter”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.