tenant61
. die vereinbarten staffelmieten bleiben weiterhin gültig; sie werden schlichtweg um den modernisierungszuschlag erhöht. ob der zuschlag gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen; dazu müsste man die berechnung kennen.
Rano
Mieterhöhungen -auch nach §559 (Modernierung) sind in einem Staffel-MV nicht zulässig!
Gruß
Ralph