Gast hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,
obwohl ähnliche Themen schon oft behandelt wurden, stelle ich doch unsere Frage mit den genauen Daten dazu:
Wir sind im November 2005 ausgezogen, haben die Mietwohnung in einem sehr sauberen und ordentlichen Zustand hinterlassen. Bohrlöcher zugegipst und weiss überstrichen etc. Der Vermieter hat mit uns die Wohnung besichtigt und im Übernahmeprotokoll nur vermerkt, dass die Wand im Wohnzimmer rot gestrichen war(haben wir gestrichen) und die Küche in gelb (hat der Vermieter bei Einzug auf unseren Wunsch so streichen lassen).
Wir wurden allerdings nicht explizit dazu aufgefordert die Wände weiss zu streichen. Kleine Anmerkung dazu: das Abnahmeprotokoll wurde handschriftlich vom Vermieter geführt aber NICHT unterschrieben.
Ca. 6 Wochen später kam nur ein Brief, "wir müssen uns wegen der zeitanteiligen Schönheitsreparaturkosten noch einmal zusammensetzen".
ohne genau zu beschreiben, was wir zu machen hätten.
Nachdem mein Freundin nun die Kaution abholne wollte, spricht der Vermieter plötzlich davon, daß er die Wohnung streichen lassen will und wir die Kosten dafür anteilig (in Bezug auf die Dauer des Mietverhältnisses) tragen sollen.
Wir haben dort ca. 2,5 Jahre gewohnt und wie gesagt die Wohnung in einem guten Zustand übergeben.
Meine Fragen sind:
Müssen wir überhaupt streichen?
Ist das Protokoll aussagekräftig ohne Unterschrift?
Wenn nicht, gilt dann eine stillschweigende Abnahme?
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Im Mietvertrag steht folgendes:
"Für die während der Mietzeit fachgerecht durchzuführenden Schönheitsreparaturen in den bewohnten Räumen gelten die allgemein üblichen Bestimmungen (Küche, Bad alle 4 Jahre, Wohn- und Schlafräume alle 6 Jahre)".
außerdem
"Nach Beendigung der Mietzeit sind die Räume vertragsgemäß in sauberem Zustand zu übergeben..."
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Auch wenn unser Verhältnis zum Vermieter nie schlecht war, haben wir jetzt das blöde Gefühl, daß der sich einen Teil der Kosten, die der Umbau seiner Wohnung verschlingt (er will selbst dort einziehen), von uns holen möchte.
Danke für jeden Rat
Paul