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Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen, ich ziehe in eine Baugenossenschaft zum 01.01.06 und meine neue Küche kommt am 02.01. und somit wollten wir am 01.01. die Wände in der Küche weiß streichen, damit die Küche am Montag aufgebaut werden kann.
Die Vormieterin zieht aber erst zum 31.12. aus und schmeißt den Schlüssel bei der GEnossenschaft in den Briefkasten und ich bekomme dann die Schlüssel und die Abnahme erst am 02.01. und somit hätte ich jetzt ein Riesenproblem, also war ich beim Vorstand und wollte wissen wie wir das regeln könne, schließlich zahle ich ja auch ab dem 01.01 und nicht ab dem 02.01. Er meinte die Vormieterin hätte das Recht die Wohnung bis zum 31.12. zu nutzen, darauf meinte ich und ich habe wohl nicht das Recht meine Wohnung ab dem ersten Tag zu nutzen? Daraufhin fing ein Riesenstreit an, worauf er mir drohte er könne den Mietvertrag auch zerreissen (blabla, einen unterschriebenen Mietvertrag ) na ja auf jeden Fall meine er der 01.01. ist nun mal ein Sonntag und kein Werktag, schön aber der 31.12. ist auch Silvester und wir reden nicht vom einkaufen, sondern von einer mietwohnung. Auch das Angebot das ich einen schlüssel am Freitag bekomme und den anderen erst am Montag, damit ich am Sonntag rein kann wurde abgeblockt, da die Übergabe erst am Montag erfolgt.
Hab ich denn keine Chance/Recht das ich eine gemietete Wohnung zum vereinbarten Termin beziehen darf/kann? Kennt sich jemand von euch aus und kann mir helfen? BITTEEEE! Sonst hab ich am 02.01. die Monteure da aber keine renovierte Küche....echt toll.
DANKE schonmal für eure Tips!
Grüße
Claudia