Forseti 05.03.2012 14:21
Dies dürfte als Einliegerwohnung gewertet werden und da beträgt die Kündigungsfrist immer plus 3 Monate auf die gesetzlich für den Vermieter. Also 3+3. 6+3, bzw. 9+3.
Andere Fristen kämen nur infrage, wenn sich die Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters befänden.
Bitte hier unter "K" wie Kündigung lesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_neu2.htm