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GoWest hat diese Frage gestellt
Hallo Gemeinde!
Welche speziellen Kündigungsrechte habe ich als Vermieter einer möblierten Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus. Ist die Tatsache der Möblierung ein besonderer Sachverhalt in dieser Frage? Oder liegt das Besondere ausschließlich darin, dass die vermietete Wohnung im selbst bewohnten Haus liegt?
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

GoWest

1 Kommentar zu „Möblierte Wohnung”

Forseti Experte! 05.03.2012 14:21

Dies dürfte als Einliegerwohnung gewertet werden und da beträgt die Kündigungsfrist immer plus 3 Monate auf die gesetzlich für den Vermieter. Also 3+3. 6+3, bzw. 9+3.

Andere Fristen kämen nur infrage, wenn sich die Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters befänden.

Bitte hier unter "K" wie Kündigung lesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_neu2.htm

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