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Eigenbedarf [zurück]
Die vom Fachgericht vorzunehmende Abwägung des Erlangungsinteresses des Vermieters, der den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, mit dem Bestandsinteresse des Mieters ist fehlgewichtet, wenn sie unberücksichtigt läßt, daß der Vermieter den Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung in eigener Befugnis bestimmen kann.

a) So ist es zu achten, daß der Vermieter den Lebensmittelpunkt im Verlaufe der Jahre nach eigener Einschätzung verlegen will, um dem Ort seiner Betriebsstätte näher zu sein.

b) So ist es zu achten, daß der Vermieter für sich und die veränderte, gewachsene Anzahl der Haushaltsangehörigen das Wohnen in der größeren, vermieteten Wohnung wünscht. (Leitsätze der Redaktion)(BVerfG, Beschluß der 1 Kammer des Ersten Senats vom 20. 5. 1999 1 BvR 29/99)
Stichwörter: müllcontainer + lärm

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