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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

eine Frage hab ich zur Nebenkostenabrechnung. Kann der Vermieter für einen Zeitraum, in dem der Mieter schon ausgezogen ist, der Mietvertrag aber noch läuft (Kündigungsfrist) Nebenkosten personenbezogen (also mit voller Personenzahl des Mieters samt Angehöriger) abrechnen oder muß er für den Rest der Mietzeit die Wohnung mit 1 Person berechnen, quasi als Leerstand?

Ich wäre sehr erfreut, von Euch diesbezüglich etwas zu erfahren.

Danke im voraus.

0 Kommentare zu „Personenbezogene Nebenkosten, wenn man schon ausgezogen ist”

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