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Chris.D hat diese Frage gestellt
Hallo ich lebe in einer Wohnung im Haus das bis vor einem halben Jahr meiner Oma gehört hat nun hat es mein Onkel geerbt. Am anfang lief alles normal weiter nun hat er plötzlich gesagt ich soll ausziehen weil er das Haus verkaufen will. Außerdem beschwert er sich über den Zustand meiner Wohnun (nicht dreck sonder häßliche alte Böden u.s.w) und ich soll am besten noch renovieren obwohl in die Wohnung nie etwas investiert wurde von ihm hat alles noch mein Vater bezahlt. Kann er mich von der einen auf die andere Woche rauswerfen und das dreifache der Miete verlangen? Es gibt keinen schriftlichen Vertrag aber mein Wohnen seit 26 Jahren sollte da ja wohl zählen oder?

1 Kommentar zu „MündlicherMietvertrag?”

forsetis Experte! 10.06.2012 08:30

Ein mündlicher Mietvertrag ist genau so bindend wie ein schriftlicher. Vorteil für den Mieter ist aber, dass sämtliche Renovierungen an der Wohnung laut BGB § 535 vom Vermieter vorgenommen werden müssen.

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/muendlicher-mietvertrag/

Sollte der Onkel Ihnen kündigen wollen, benötigt er schon einen sehr wichtigen Grund. Wenn er nämlich meint, dass er Sie rauswerfen kann, weil Sie keinen Vwertrag haben, ist er schief gewickelt. Sollte er es aber versuchen, dann bitte wieder hier melden.

Auch die Miete kann er nur im gesetzlichen Rahmen erhöhen:

http://www.mietrechtlexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm

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