forsetis 10.06.2012 08:30
Ein mündlicher Mietvertrag ist genau so bindend wie ein schriftlicher. Vorteil für den Mieter ist aber, dass sämtliche Renovierungen an der Wohnung laut BGB § 535 vom Vermieter vorgenommen werden müssen.
http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/muendlicher-mietvertrag/
Sollte der Onkel Ihnen kündigen wollen, benötigt er schon einen sehr wichtigen Grund. Wenn er nämlich meint, dass er Sie rauswerfen kann, weil Sie keinen Vwertrag haben, ist er schief gewickelt. Sollte er es aber versuchen, dann bitte wieder hier melden.
Auch die Miete kann er nur im gesetzlichen Rahmen erhöhen:
http://www.mietrechtlexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm