Susanne
Ich kann das so nicht nachvollziehen: Was wäre passiert, hättest Du das Klo des Vormieters nicht übernommen?
Hätte Deine Wohnung ohne den Vormieter keine Toilette ?
Hättest Du eine Wohnung ohne Toilette gemietet ? Hat der Vormieter eine Ablöse verlangt?
Sanitäranlagen gehören dem Vermieter, sie sind fest mit dem Gebäude verbunden und gehen daher nach Einbau in das Eigentum des VM über.
Ist im Mietvertrag etwas anderes vereinbart?
-die Toilette tropft, das ist ein Mangel, der dem VM schriftlich gemeldet werden muss, sonst haftet der Mieter für Folgeschäden. Dem VM schriftlich eine Frist zur Beseitigung setzen.
Nora
Hallo!Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn ich die Toilette nicht übernommen hätte. Wahrscheinlich hätten Sie einen anderen Interessenten genommen - es gab nämlich 50...
Eine Ablöse wollte der Vormieter nicht. Im Mietvertrag ist vereinbart, daß ich die Toilette übernommen habe.
Deshalb weiß ich halt nicht, wer jetzt die Reparatur zahlen muß...
Gruß,
M.
Susanne
Was steht denn da im Mietvertrag in Bezug auf die Toilette?
Nora
Hallo!
Genau steht da:
Mietereigene Gegenstände:
Folgende vom Vormieter übernomme Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und sind auf Verlangen des Vermieters zu entfernen, wenn dieser eine Modernisierung durchführt oder das Mietverhältnis endet:
....
Bad: WC-Becken, Spülkasten
...
Meinst Du, da kann man was machen?
Danke und Gruß!
Nora
Susanne
Das würde bedeuten, dass Du eine Wohnung ohne Toilette gemietet hast.
Das solltest Du bei einem Anwalt für Mietrecht dringend prüfen lassen, ob diese Klausel so rechtswirksam ist.