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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
und zwar habe ich mal eine Frage zu unserem Mietvertrag.

Denn wir möchten gerne aus unser Wohnung heraus, haben aber leider eine Frist von 2 Jahren in unserem Vertrag.

Wir haben die Wohnungskündigung Ende November unserem Vermieter zukommen lassen.

Hier der Auszug aus unserem Mietvertrag zur Mietdauer :



" Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.06.2005. Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von zwei Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmal nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig."

Wir möchten gerne eine neue Wohnung in Pinneberg unterschreiben, die wir zum 01.02.2006 auch schon beziehen könnten. Ich habe vorher mit meinem Mieter darüber gesprochen und er sagte, dass ich mich dann um einen neuen Nachmieter kümmern möchte und wir uns dann schon einigen werden.

Was ich auch getan habe. Ich habe unsere Wohnung in die Zeitung gesetzt und es haben sich Leute gemeldet und haben sich die Wohnung auch angeschaut.

Ein Interessent war ein Mann aus Brunsbüttel, der für eine Freundin aus Duisburg eine Wohnung in Brunsbüttel suchen sollte. Sie möchte die Wohnung auch gerne zum 01.02.2006 beziehen, aber unser Mieter möchte die Frau mit ihren 4 Kindern nicht in dem Haus haben, da er meint, dass es dann zu unruhig wird. Denn es sind sonst nur ältere Damen in diesem Hause. Vor uns wohnte aber auch eine Familie mit 3 Kindern in der Wohnung. Deswegen kann ich seine Entscheidung nicht nachvollziehen.

Jetzt war ich heute bei unserem Mieter und habe gefragt wie es denn ausschaue, wenn wir zum 01.02.2006 keinen Nachmieter vorzuweisen haben. Er meinte, dass wir die Miete dann weiter voll zu zahlen haben, bis sich jemand neues gefunden hat.

Unser Vermieter hatte aber auch bei Vertragsunterschrift zu uns gesagt: falls wir doch schon früher aus der Wohnung müssen oder möchten, dann werden wir uns schon einigen. Und notfalls müssen wir uns eben um einen Nachmieter kümmern.



Wir wohnen in Brunsbüttel und möchten gerne nach Pinneberg ziehen. sind ca. 70 km. Meine Freundin arbeitet seit zwei Jahren in Hamburg-Altona und fährt seit dem 01.06.2005 immer 82 km nach Altona zwischen. Ich bin in Brunsbüttel beschäftigt und Schichtgänger.

Wir haben uns das alles ausgerechnet und sind der Meinung, dass Pinneberg besser für uns wäre. Zwar muss ich dann zwischenfahren, aber ich habe weniger Tage im Monat zu arbeiten und muss ja nicht jeden Tag so früh aufstehen wie meine Freundin. Das würde sich dann schon für uns rentieren und Geld sparen.

Außerdem ist die Wohnung in Pinneberg günstiger als die Jetzige.

Jetzt möchte ich Sie fragen, ob man vielleicht schon früher aus dem Mietverhältniss heraus kann ???

Oder an wen kann ich mich sonst wenden ???

gibt es vielleicht irgendwelche Klauseln, dass man früher aus dem Vertrag kommt ???

Für eine Antwort wäre ich euch sehr Dankbar
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Stichwörter: meinem + mietvertrag + raus + komme

1 Kommentar zu „Wie komme ich aus meinem Mietvertrag raus ???”

tenant61 Experte!

_ auweia, beim ersten lesen hab ich den eindruck, dass da nix zu machen ist. der vermieter ist nicht verpflichtet, euch vorzeitig aus dem vertrag zu entlassen.
wenn jemand einen sauberen weg weiss, schreibt er es vielleicht noch.
andernfalls: schick mal ne privatnachricht. ich wüßte da noch was <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

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