edy 04.04.2010 18:15
Hallo Kara79,
hier ein Link:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm
Ihr müßt das tun was das Gesetz verlangt
und nicht was der VM oder Nachmieter
verlangt.
macht euch schlau z.B.google "Schönheits-
reparaturen"oder Schönheitsreparaturen
bei Auszug".
Wenn ihr ordentlich gekündigt habt( Frist
eingehalten usw.).
müsst ihr Mietausfall nicht bezahlen.
Haftpflicht dürfte keinen Sinn machen.
NK-Abrechnung kann ein Jahr dauern.
lg
edy
Kara79 04.04.2010 19:06
naja, Vermieterin hat vom neues Mieter ne Zusage dass er zum 01.04 einzieht ... kann er aber nicht, da laut Vermieterin die Wohnung nicht fachgerecht gemacht wurde und wenn wir keinen Nachmieter gefunden haetten müssten wir ja noch 3 Monate zahlen. Also bis zum 30.06.2010. Dass schlimmste waere ja wenn der Nachmieter noch abspringt. Was würdest du machen edy? Haftpflicht kann man ja mal fragen können ja nur nein sagen, und der Mietausfall ist dann eigentlich das verschulden von mir, da ich wohl nicht so gut gestrichen hab.
edy 04.04.2010 19:45
Hallo Kara79 ,
Was die Vermieterin unter "fachgerecht"
versteht ist ihre Sache.Nimm doch mal
eine Bekannte mit in die Wohnung,die
beurteilen soll,ob die Wohnung o.k. ist?
Wenn ja,dann müsst ihr nichts mehr tun.
Hast du denn den Link durchgelesen?
Nochmals:
Wenn ihr fristgerecht gekündigt habt,dann
habt ihr ab Ende des Mietverhältnisses
nichst mehr zu bezahlen.
Freundin hat doch nichts unterschrieben,
und VM kann nicht einfach was verlangen.
lg
edy
Berthelstal 04.04.2010 20:42
Da haben Sie schon viel zu viel des Guten getan. Die Wohnung ist besenrein zu übergeben.
Anstrich ist nur dort zu erneuern, wo eine Notwendigkeit besteht. Fenster von außen werden grundsätzlich nicht durch den Mieter gestrichen.
Mit der fristgerechten Kündigung endet der Mietvertrag und auch die Mietzahlung.
Aber es ist natürlich Ihre Sache, ob Sie die Miete weiterzahlen. Sie haben schon so viel, wegen Ihrer Naivität investiert, da kommt es nun auf 3 Monatsmieten auch nicht mehr an.
Kara79 05.04.2010 10:51
Hab die Decke 1x mit Alpina Weiß gestrichen und 2 Eimer investiert. War ne Rauhfaser-Tapete. Also ganz deckend sah es nicht aus wenn man ganz genau hingeschaut hat. Habs aber erst spaeter bemerkt. Jetzt sollen wir was unterschreiben das ne Bekannte die Wohnung sauber macht nach dem Streichen der Handwerksfirma. Wir sollen es schriftlich bestaetigen bis Mitte der Woche ansonsten macht die Malerfirma alles noch sauber zu ne teureren Preis.
In die Wohnung komme ich leider nicht mehr hinein Edy, da wir alle Schlüssel schon abgegeben haben.
AUSZÜGE AUS DEM MIETVERTRAG:
Im Mietvertrag steht unter "§ 17 Beendigung des Miteverhaeltnisses" - 1 .Bei Mietende hat der Mieter dem Vermieter saemtliche Schlüssel auszuhaendigen und die Mietraeume in vertragsgemaeßen Zustand (vgl. §9) zurückzugeben. Eine nach Ablauf der in § 9 Ziff.2 genannten Fristen entstandene, aber nicht erfüllte Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreperaturen hat der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhaeltnisses nachzuholen..."
2..
3. Der Mieter hat die erforderlichen Arbeiten bis zur Beendigung des Mietverhaeltnisses durchzuführen. Geraet er mit diesen in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist die Arbeiten auf Kosten des Mieters auszuführen ..."""
und das macht Sie wohl jetzt ...
edy 05.04.2010 11:31
Hallo Kara79,
laut deiner Schilderung habt ihr euch an
"§ 17 Beendigung des Miteverhaeltnisses
gehalten.Es kann nicht sein das die VM
immer wieder was auszusetzen hat.
Es ist ausserdem zu prüfen ob die Klauseln
im Mietvertrag noch Gültigkeit haben.
siehe hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=4256&
Was kannst du tun?
eine Malerfirma + Mietausfall=viel Geld.
Gehe mal zum Mieterverein ( ca.90€) und
lege den Mietvertrag vor und schildere die
Situation.
Auf die 90 € kommt es nun auch nicht an,
aber du kannst vielleich viel Geld sparen.
lg
edy
Kara79 05.04.2010 14:01
Gehe dann wohl morgen mal zu nem Mieterverein und lass mich mal aufklaeren, hast Recht 90,- Euro machen das Kraut auch nicht mehr fett. Aber wenn Sie mitbekommt das wir in nem Mieterverein sind wird Sie es uns nicht gerade leichter machen. Ich möchte auch nicht dass sich alles in die laenge zieht. Aber ich lass mich mal beraten. Danke "Edy" und "Berthelstal" für eure Antworten.
edy 05.04.2010 14:38
Hallo Kara,
Ich würde mal überprüfen ob nicht schon
jemand in der Wohnung ( 2 Std.entfernt )
wohnt.
Berichte doch mal was aus der ganzen Sache
geworden ist.( neugierig).
ld
edy
Kara79 08.04.2010 11:27
Hi!
Also waren bei der 1.) Privathaftpflicht und beim 2.) Mieterverein.
1.) Privathaftpflicht sieht beim Streichen nicht so ganz ein dass es ein Schaden ist. Aber das Streichen der Türrahmen und der fenster aussen schon.
2.) Rechtsanwalt von Mieterverein hat gemeint ich soll auf die Privathaftpflicht zugehen und dass bei den den Decken und Wänden schlecht gestrichen wurde sprich gepfuscht wurde. Der Rechtsanwalt vom Mieterverein hat auch gesagt dass es sich beim Streichen der Decke und Wände sehr wohl um einen Schaden handelt.
Zum Verständnis:
Muss dazu sagen im Mietvertrag steht nicht dass man in der kurzen Zeit (ca. 1,5 Jahre Mietzeit meiner Freundin) streichen soll, sondern nach 4 Jahren. Dieser Text-Passus bzw. Absatz wurde von der Vermieterin damals sogar im Vertrag durchgestrichen.
Waren wohl etwas naiv, aufgrund des Nachmieters haben wir die Wohnung gestrichen. Mittlerweile ist der Nachmieter auch abgesprungen.
Sprich wir haben viele Kosten, hätten die Wohnung nicht streichen müssen, ich hab die Wohnung meiner Freundin alleine gestrichen und mit dem Ergebnis war die Vermieterin nicht einverstanden.
Jetzt hab ich von meiner Privathaftpflicht Unterlagen bekommen, die ich ausfüllen muss, weiss aber noch net wie ich es formulieren soll.
Muss ja begründen warum es sich um einen Schaden handelt.
Heute und morgen wird die Wohnung dann nochmal von einer Firma gestrichen und gestern haben wir noch einige Fotos vom Pfusch gemacht.
Der Mietervertein ist leider ca. 400 km weg und gibt keine telefonische Auskunft.
1. Hat jemand nen guten Rat wie ich es formulieren soll???
2. Soll ich Fotos (Fotos sind nicht so gut aber man sieht am Türrahmen und an manchen Ecken, den nicht ganz deckenden Anstrich) den mit schicken an Haftpflicht?
edy 08.04.2010 12:08
Hallo Kara79,
wenn es keine Dirktversicherung ist,kannst
du evtl.mit deinem Versicherungsvertreter
reden,der könnte dir helfen.
lg
edy
Kara79 08.04.2010 12:19
Wäre bei HUK Coburg.
Vertraglich war das Streichen ja net festgelegt und Sie hat es durchgestrichen, dass müsst ich vielleicht nochmal betonen.
Grübel wohl heute noch über die Formulierung. Wenn du nen Tip hast, den hör ich mich gerne an ...