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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe nicht ganz 3 Jahre in einer Neubauwohnung gewohnt, deren Wände vor meinem Einzug mit Rauhfaser weiß tapeziert und gestrichen wurden. Ich habe mir die Wände dann in den Farben gestrichen, die mir gefallen. Alles keine Knallfarben!
Nun bin ich ausgezogen und soll den Vermietern 450 € geben, weil den Nachmietern[/b:e3c58] die Farben nicht alle gefallen und sie andere Farben haben wollen.

Ich glaube die Vermieter haben von Hand eine Klausel in den Mietvertrag geschrieben...ich glaube die lautet in etwa so: *Der Mieter hat bei Auszug die Wohnung in den Ursprungszustand zurück zu versetzen.*

Muß ich den Nachmietern die Wohnung renovieren?
Also zahlen werde ich nicht einen Cent, wenn überhaupt, dann werde ich die Wände weiß überstreichen. Allerdings wollen die Nachmieter eine andere Farbe als weiß haben, weshalb die WÄnde von den Nachmietrn eh noch mal gestrichen werden müßten. Und 4 Schichten Farbe auf den Wänden ist ja auch nicht so toll.

Die Nachmieter wollen das Schlafzimmer, gestrichen oben zart gelb und unten zart orange, die Küche, gestrichen mit zart grün und das Gäste-WC, gestrichen in hellblau renoviert haben.

Die Wohnung ist nicht verwohnt und wie gesagt vor nicht ganz 3 Jahren erst gestrichen worden. War ein Erstbezug.

Über einen Rat wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße,
Jessica
Stichwörter: renovieren + auszug + muß

1 Kommentar zu „muß ich nach Auszug renovieren?”

Susanne Experte!

Die Frage kann Dir nur ein Fachanwalt beantworten, wenn er den Mietvertrag und dessen Klauseln und die wortgenauen Formulierungen geprüft hat!

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