Susanne
Normalerweise zahlt der Verursacher der Verstopfung die Kosten. Kann aber kein Verursacher gefunden werden, werden diese Kosten auf alle Mieter umgelegt. Egal, wann dies stattgefunden hat, zahlen Sie anteilig alle Kosten, die im Wirtschaftsjahr angefallen sind.
Gast
hallo susanne,
vielen dank für die schnelle antwort.
d.h. zu je person zu 50%? also ich als vormieter und die nachmieterin?
bei der schlüsselübergabe gab nichts vom ehemaligen vermieter zu beanstanden. und die wohnung hatte ich so überlassen wie erhalten ( im guten zustand) und jetzt so was <!-- s --><!-- s --> er hat mir die volle kosten mitberechnet. wie sollte ich mich verhalten, kannst du mir nochmal rat geben?
danke im voraus!
mfg,
GAST22
Susanne
Die 50% sind aber unrealistisch. Nochmal: Verstopfungen bezahlt der Verursacher. Ist der nicht bekannt, werden die Kosten umgelegt, allerdings auf ALLE Mieter, dann über den Umlageschlüssel qm, d.h. nach Wohnfläche fallen auf alle Wohnungen des Hauses x Anteile der Kosten an.
Vom xten Anteil der Kosten, die auf Deine ehemalige Wohnung anfallen, bezahlst Du dann auch nur x 12tel, je nachdem , wann Du ausgezogen bist. (Beispiel: bis Du zum Ende Mai ausgezogen, bezahlst Du von allen Anteilen, die auf Deine ehemalige Wohnung entfallen, 5/12 tel)
War Deine Nachmieterin auch Verursacherin der Verstopfung, so bezahlt natürlich sie die ganzen Kosten.
Dann kannst du gegen die Rechnung Einspruch einlegen und eine korrigierte Abrechnung verlangen!
volker*
Hallo Gast22,
die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung der Abwasserleitung gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung.
Wenn der Auszug außerdem mehr als 6 Monate vor Erhalt der Abrechnung war, sind sämtliche Forderungen des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache nach § 548 BGB verjährt.
Ansonsten wie von Susanne bereits gepostet, steht denn fest, dass du und nicht deine Nachfolgerin die Verstopfung verursacht hast?
Viele Grüße
Volker
Gast
Ansonsten wie von Susanne bereits gepostet, steht denn fest, dass du und nicht deine Nachfolgerin die Verstopfung verursacht hast?
Viele Grüße
Volker[/quote:0e274]
hallo zusammen,
also beim auszugstag und davor war keine verstopfung. alles lief super.
bevor ich die abrechnung bekam, sagte mein ehemaliger vermieter, dass in bereich küche/bad (heute nochmal in die rechnung, die als kopie zugeschickt worden ist, genauer reingeschaut) eine verstopfung beseitigt wäre. er sei allerdings an dem tag nicht anwesend. die beseitigung wäre kurzfristig nach meinem auszug geschehen, da dachte ich, 1. , 2. oder 3. tag (war sonntag). dann ist es recht, dass ich das übernehme. die kosten wären lt. ehm. vermieter 50-60 euro.
als ich nach etwa 3 monaten die jahresmietnebenkostenabrechnung bekam war das eine überraschung (eher verwunderung und wut), da am 5 tag eine beseitigung gemacht wurde. die kosten waren auch höher als gesagt.
ich hatte mir so viel muehe gegeben, dass ich gehofft habe, die volle kaution zu erhalten. und nun... sitzte ich in meiner studentenwohnheim hilflos da. ich weiss nicht, was ich tuen sollte. es ist eine privatwohnung. er erhält zuerst die jahreskostenabrechnung von einer hausverwaltung zugeschickt bekommen.
mfg,
GAST22
ps: vielen dank! ihr seid licht im dunklen raum <!-- s --><!-- s -->
Gast
ach noch was.
der ehm. vermieter sagte am dem tag auch, dass im rohr (oder abfluss?) sand wäre. ich hatte einen ziervogel. allerdings habe ihm gesagt, dass ich das nicht war. ich weiss nicht, ob meine nachmieterin ein tier hat. allerdings die mieterin über dieser wohnung hat einen hund!
was nun <!-- s --><!-- s -->
ein schönes wochenende
Gast
was mir grad aufgefallen ist, die rechnung wurde direkt dem vermieter zugeschickt/ errechnet worden, statt hausverwaltung!?!
cu
volker*
Hallo Gast22,
wenn als Verursacher mehrere Personen in Frage kommen, solltest du versuchen, von der Zahlungspflicht weg zu kommen mit der Begründung, bei der Wohnungsübergabe wäre der Abfluss in Ordnung gewesen.
Ich hoffe, es gibt ein entsprechendes Protokoll für den Auszug ohne Mängel für den Abfluss. Dieses würde dann für Schadenersatzforderungen ausschlaggebend sein.
Wenn der Vermieter dann weiterhin die Kaution einbehält oder nur teilweise auszahlt, solltest du zu einem Anwalt gehen. Als Student wirst du Prozesskostenhilfe erhalten.
Viel Erfolg
Volker
Gast
hallo volker*,
danke für die antwort.
leider gibt es keine ein.- und auszugsprotokoll. ich haette von ihm sowas verlangen sollen.
ich möchte euch ganz doll danken, dass ihr mir wege gezeigt habt.
alles gute,
GAST22