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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieter muss die Sicherheitsleistung nicht in einem Betrag bezahlen

Im Zuge zunehmender Mietstreitigkeiten erhält die Kaution eine immer größere Bedeutung. Mit dieser Sicherheitsleistung, die höchstens drei Monatsmieten umfassen darf, kann sich der Eigentümer schadlos halten, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat. Doch die übliche Praxis, den Betrag auf einmal einzufordern, trifft bei den Richtern des Bundesgerichtshofs (BGH) auf keine Zustimmung.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 344/02)

Der Fall: Eigentümer und künftiger Mieter einer Immobilie waren sich in den wesentlichen Punkten über den Abschluss eines Vertrages einig, deswegen kam es auch zur Unterzeichnung. Der Ärger begann kurz danach, als der Vermieter auf den Vertragspassus pochte, wonach die Kaution komplett als einmalige Summe zu überweisen sei. Das wollte der Vertragspartner nicht. Er war zwar grundsätzlich bereit, seinen Verpflichtungen nachzukommen, vertrat aber die Meinung, die Kaution könne er auch in mehreren Teilbeträgen zahlen. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem BGH.

Das Urteil: Die Karlsruher Richter schlossen sich der Argumentation des Mieters an. Sie entschieden: Eine vertraglich vereinbarte Mietkaution darf immer – egal, ob als Barbetrag oder als verpfändetes Sparbuch – in drei Monatsraten gezahlt werden. Anders lautende Absprachen sind unwirksam. Die erste Rate, so hieß es im Urteil, sei mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Wird im Vertrag eine Einmalzahlung gefordert, so ist deswegen nicht die gesamte Kautionsregelung ungültig, sondern es müssen lediglich die Raten überwiesen werden.
Stichwörter: betrag + bezahlen + mieter + mietkautin

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