Susanne
Die Höhe des Schadenersatzanspruchs legt der Vermieter doch gar nicht fest. Im Übergabeprotokoll werden die Mängel doch nur festgehalten.
Schadenersatz für eine Teppich, der Schäden aufweist, die über die Abnutzung hinausgehen, wird z.B. über den Zeitwert geleistet, ausgehend von einer Lebensdauer von 10 Jahren. Man zahlt demnach pro Jahr Alter des Teppichs 10% des Anschaffungswertes.
Der Vermieter hat mit dem Übergabeprotokoll nur bestehende Mängel geltend gemacht und normalerweise alle Zählerstände festgehalten. Mir ist nicht bekannt, dass man von einem Übergabeprotokoll "zurücktreten" kann.