Gast hat diese Frage gestellt
Hallo an alle (mein erster Beitrag),
Im April 2005 erhielt ich die Nebenkostenabrechnung für 2004 mit einer nicht unerheblichen Nachforderung. Allerdings habe ich eine Unregelmäßigkeit bei der Heizkostenabrechnung festgestellt und Widerspruch beim Vermieter eingelegt.
Heute kam ein Schreiben von meinem (mittlerweile) Ex-Vermieter mit folgendem Inhalt (kurz zusammengefasst):
Die Unregelmäßigkeit wurde überprüft und vermutlich ist bei der Ablesung des Gaszählers am 31.12.2003 ein falscher Wert ermittelt worden. Da der Zähler aber normal weiterzählt, gleicht sich das mit dem Jahr 2004 wieder aus. Ich hätte also für 2003 zu wenig gezahlt und für 2004 wäre die Rechnung zu hoch. Die Nachforderung für 2004 bleibt also bestehen.
Nun meine Frage:
Ist das rechtens, dass die 2004er Abrechnung einfach mit dem nunmehr festgestellten 2003er Fehlbetrag (für den Vermieter) gegengerechnet wird oder ist die Abrechnung von 2003 verjährt?
Ich freue mich über sachdienliche Antworten.
Danke im Voraus!
LG
Falko