Bleodder 11.05.2011 10:40
Zuerst eine Frage:
Was steht in Ihrem Übernahmeprotokoll?
Sind dort die Fliesen und die Einbauküche als Wohnungsaustattung aufgeführt oder ist dort genau festgehalten, dass bestimmte Teile vom Vormieter übernommen worden sind?
Steht dazu was im Mietvertrag?
Bladder 11.05.2011 10:56
Hier geht es zuerst um die Zuordnung, was wem gehört. Und dann um die Rückbaupflicht.
Gibt es eine vertragliche Vereinbarung, die sich mit der Übernahme von Teilen oder baulichen Veränderungen in der Wohnung befasst?
Wenn nein, dann gehört alles dem Vermieter und er könnte nur das verlangen, was auch im Mietvertrag vereinbart ist.
boedefeld 11.05.2011 12:38
also in meinem übergabeprotokoll steht drinnen bauliche veränderungen durch den vormieter werden von mir als mieter erwünscht :also das ging ...... nun möchte meine nachmieterin die wohnung ebenso übernehmen eben mit diesen veränderungen die von meinenn vormietern übernommen worden sind ! nun heißt es mit einem mal das ginge nicht ( weil es keine saga fliesen sind oder das laminat da nix zu suchen hat usw ...) aber vor 8 jahren war das möglich ??? und das verstehe ich eben nicht ! meine nachmieterin würde so alles übernehmen! ansonsten konnte ich bis dato nix finden was mich dazu verpflichtet das zu beseitigen , wer weiß vielleicht steeht es irgendwo im ganz klein gedrucktem.. also ich bin ratlos.
danke für die zügige antwort
Bleodder 11.05.2011 18:32
Da der Vermieter auf den Rückbau beim Vormieter verzichtet hat, sind die baulichen Veränderungen in seinen Besitz übergegangen.
Es würde eine Rückbaupflicht für Sie bestehen, wenn diese Rückbaupflicht der Umbauten des Vormieters ausdrücklich vereinbart worden wäre.
Eine Rückbaupflicht aus der Formulierung ...veränderungen werden erwünscht... kann man nicht ableiten.
Für eine Rückbaupflicht muss diese auch so benannt werden.
Eine automatische Übertragung der Rückbaupflicht auf den Nachmieter gibt es nicht, nur weil der die Wohnung so übernommen hat.
Bleodder 11.05.2011 18:53
Ergänzung:
Ob nun der Nachmieter die Wohnung so übernehmen möchte und wie er vertraglich mit dem Vermieter in dieser Hinsicht zurecht kommt, ist nicht Ihr Problem.
boedefeld 12.05.2011 06:17
danke für die antworten werde mich wohl mal an den mieterbund wenden !
lg und einen schönen tag