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harald35 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich miete derzeit eine lt. Messungen etwa 25m2 große Wohnung. Diese wurde durch die Vormieterin (ist nicht die Eigentümerin) in einem Internetforum inseriert, weil sie vor der Kündigungsfrist von 3 Monaten ausziehen wollte. Ihre Angabe bzgl. der Größe waren ca. 35m2. Nach Besichtigung und im Glauben es wären 35m2 (kam mir schon klein vor - aber wer misst den da mit dem Maßband nach) beschloss ich die Wohnung zu mieten. Im Mietvertrag der Vermieterin steht leider keine m2-Angabe. Auf mein Anfragen zu einem späteren Zeitpunkt (ich miete die Wohnung mittlerweile) gab mir die Vermieterin eine Größe von ca. 30m2 bekannt.
Folgende Fragen:
1. Kann ich gegen Vermieterin vorgehen? (Wahrscheinlich nicht, weil sie ja nie von 35m2 gesprochen hat und im Mietvertrag auch nichts dergleichen steht - oder?
2. Kann ich gegen die Vormieterin vorgehen? Die hat ja in ihrem Inserat Falschangaben gemacht.
3. Werden die m2 von einem Objekt auf die einzelne Zimmersumme gerechnet oder werden hier Mauern und dergleichen mitgerechnet?

Bin etwas verzweifelt, denn wenn ich nun anhand der 25m2 oder 30m2 den Preis berechne fühle ich mich schon etwas über den Tisch gezogen.

2 Kommentare zu „Falsche m2-Angabe”

edy Experte! 04.01.2010 10:20

Hallo harald35,
entscheidend ist der Mietvertrag, m2 müssen
nicht angegeben werden, ist also o.k.
Gegen die Vormieterin wirst du keine Chance haben.
Die richtige m2 Größe der Wohnung könnte
nur noch bei der Berechnung der Neben-
kosten von Bedeutung sein.( kommt auf den
Verteilerschlüssel an ).

lg
edy

Berthelstal Experte! 04.01.2010 11:52

Ihr Vertragspartner ist logischerweise immer der Vermieter und nur das zählt, was Vertragsgegenstand ist. Die Vormieterin ist für Sie in rechtlicher Hinsicht ein Nobody.

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