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Nachträgliche Befristung
Nur mit Begründung
Die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf eines sachlichen Grundes. Das gilt auch, wenn der oder die Beschäftigte zum Zeitpunkt der Befristung bereits den allgemeinen Kündigungsschutz genießt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Juli 1998 – 7 AZR 245/97