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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe vor einem Mnat ca. 1 Wohnhaus mit Garagen erworben. Nun ist die Miete der Garagen sehr sehr niedrig. Sie sind auch an Mieter zum Teil vermietet die nicht in dem Wohnhaus wohnen.
Nun meine Frage wie lang ist die Kündigungsfrist? (3 Monate )? und in welcher Höhe darf die MIete den Ortsüblichen anpassen.
Z.Bsp. 23 Euro die Miete nun Ortsüblich sind aber 45-50 € wie weit dard ich erhöhen ?

Danke schonmal für die Hilfe.
Stichwörter: erhöhung + garagenmiete

3 Kommentare zu „Erhöhung der Garagenmiete”

Gast Experte!

Du solltest deine Posts nicht im angetrunkenen Zustand erstellen.

Fragen:
Wer ist der Ortsübliche? Sollte ich den kennen?
Was machst du mit ca. einem Wohnhaus?

Gast Experte!

Jepp hast Recht man sollte nüchtern sein oder zumindest nicht übermüdet.

Also habe das vor ca. 1 Monat gekauft <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Die Miete für andere Garagen in der Gegend liegt bei ca.40-50 €.

Wie weit dürfte ich nun die Miete erhöhen und wie lange wäre eine Kündigungsfrist ?

Merci

Gast Experte!

OK, Spaß beiseite.

Du kannst bei einem Garagen-Mietvertrag genauso verfahren wie bei einem Mietvertrag über Wohnraum.

Mieterhöhung höchstens 30 % die letzten 3 Jahre und pro Erhöhung höchstens 20 % draufschlagen.

Die Erhöhung kannst du heute (22.02.2005) mit Wirkung zum 1. Mai ankündigen, die Mieter habe´n dabei aber ein Sonderkündigungsrecht. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube die Mieter dürfen dann noch bis max. Ende Juli die Mietsache weiter verwenden und müssen dann raus.

Bei der Neuvermietung kannst du dann die ortsübliche Miete vereinbaren oder auch ein bisschen (10 %) mehr.

Konkret: du teilst den Mietern mit, ab Mai 4,60 EUR mehr pro Monat für die Garagen bezahlen zu müssen.

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