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Nachts duschen?

Nächtliches Duschen und Baden gehört zur normalen Lebensführung, auch wenn die Hausordnung das nach 24 Uhr verbietet. Eine fristlose Kündigung ist damit nicht gerechtfertigt. Mietminderung ist solange ausgeschlossen, wie nicht länger als 30 Minuten gebadet wird. LG Köln, 1 S 304/96.

Gartennutzung

Bauliche Veränderungen im Garten, z.B. die Errichtung von Schuppen, Gartenlauben oder Zäunen, bedürfen der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn ihnen der Garten gemeinsam gehört. OLG Köln, 16 Wx 99/98.

Grundstückgrenze

Der Grundstückseigentümer kann Zweige, die auf sein Grundstück herüberwachsen, nur entfernen, wenn der Überwuchs ihn beeinträchtigt. Außerdem muss der Nachbar den Überwuchs trotz angemessener Fristsetzung nicht entfernt haben. OLG Hamburg, 8 U 109/92.
Stichwörter: nachts + duschen

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