dirk0878 hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,
ich habe da ein kleines Problem mit meinen Vermieter.Laut Mietvertrag von 2002 habe ich eine Staffelmiete,wo die Kaltmiete um jedes Jahr um 5 € steigt.
Soweit so gut. Da ich nicht jedes Jahr daran denken möchte die 5 € zu erhöhen und mir die Zeit sparen wollte jeden Monat die Miete selber zu überweisen,
habe ich eine Einzugsermächtigung unterschrieben das der Vermieter selber sein Geld einziehen kann.Das hat ja auch bis 12/2006 geklappt.Jetzt kommt mein Problem.
Heute habe ich einen Brief bekommen das mein Vermieter selber vergessen hat ab den 01/07 bis 05/09 die 5€ zu erhöhen und es kommt folgende Rechnung dadurch zusammen.
2007: 12mal 5€ / 2008: 12mal 10€ / 2009 5mal 15€ macht zusammen eine Nachzahlung von 255€.
Okay ich gebe zu das ich es nicht kontrolliert habe ob er die Miete jeden Monat korrekt einzieht (4 Jahre hat es ja geklappt) von mein Konto aber jeder normale Bürger geht davon aus
wenn man eine Einzugsermächtigung hat .Nun meine frage. Gibt es da eine Verjährungsfrist? Oder muß ich für seine eigene Fehler später gerade stehen?
Ich meine Er hat es ja auch erst nach 2 Jahren und 5 Monaten gemerkt. Ich weiß das ist für manche ein kleiner Betrag aber ich lebe alleine und mir fallen da die 255€ echt schwer zu bezahlen.
Würde mich für gute Tipps oder Rateschläge freuen und bedanke mich schon mal im vorraus.
mfg Dirk