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Grundwasserstand ist durch Architekten zu prüfen
Ein Architekt muß sich vor dem Bau eines Hauses mit Keller nach dem höchsten, bisher gemessenen Grundwasserstand erkundigen und seine Planung nach diesem Wert ausrichten (zuzüglich 30 Zentimeter Sicherheitszuschlag). Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
vom 12. Januar 1996 - 22 U 257/92