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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo...

Wir haben mal ne dringende Frage und zwar wohnen
wir zu fünft in einer 94qm Altbauwohnung und zahlen 541,62€ miete +120,-€ Nebenkosten plus Gas und strom die auch ohne Probleme vom Amt übernommen worden ist.
Da es aber dort sehr feucht, kalt und viel Mängel (schimmel) vorhanden sind, die von seiten des vermieters nicht wirklich beseitig werden, haben wir uns nach einer neuen Wohnung umgesehen.
Nun haben wir ein Angebot über Bekannte bekommen, indem es uns möglich ist ein reihenmittelhaus zu mieten....da es ein Angebot von Leuten ist, die nur Familien mit Kindern aufnehmen wollen, haben sie uns ein wahnsinnig gutes Wohnangebot gemacht. Nämlich 495,- Kalt was eine Miete von 5,20,-€ pro qm ist....also 0,52,-€ preiswerter als wir jetzt wohnen(Normal sind dort 7,-€ und aufwärts)...es ist ein Niedrigenergiehaus, was bedeutet das die Nebenkosten auch niedriger werden als jetzt...nun unsere Frage...kann das Amt uns die Wohnung verwehren, weil es in einer sogenannten guten Wohnlage steht?...in Rostock ist ein Mangel an 5 Raumwohnungen und falls doch vorhanden dann ist die Miete wesentlich höher......was passiert wenn das Amt uns die Wohnung ablehnt und wir trotzdem den Vertrag unterzeichnen? Kann es passiern das sie dann gar keine Miete mehr übernehmen? Oder wird dann die sogenannte angemessene Miete trotzdem bezahlt? Denn mir war so als wenn ich es irgendwo schon mal gelesen habe!!!
Ich danke euch jetzt schon für AntwortenÂ

Stichwörter: mietvertrag + möglich + ohne + amt + genehmigung

4 Kommentare zu „Mietvertrag auch ohne Genehmigung vom Amt möglich???”

Wallitoeff

Da habe ich noch eine Anmerkung zu, und zwar habe ich in der aktuellen Mieterzeitschrift den Artikel auf Seite 11 gefunden mit der Überschrift "Wohnung mit Bad" ...da steht "Der Mieter muss auch nicht vorher die Genehmigung der Behörde einholen"....SozG Dortmund S32 AS 562/05 ....hat jemand schonmal was von dem Urteil gehört, oder weiss jemand was es damit aufsich hat? ...viell. hat ja jemand nen Link zu dem Urteil oder so?...gruß

Gast Experte!

hallo,

nein, von dem urteil hab ich noch nicht gehört, ich glaube auch nicht, das das amt ihnen einen wohnung/haus ablehnt was vom preis und von größe passt, nur weil es eineiner "besseren wohngegend" liegt, das wäre ja diskriminierung ...

wenn der preis in ordnung ist und die größe "qm" zu ihrer familie passt, sollte es keine probleme geben, auf jedenfall würde ich das amt informieren, das sie eine andere wohnung "günstiger und besser " gefunden haben, da die alte wohnung kalt und verschimmelt ist, das könnte probleme mit ihrer gesundheit geben...

denke dann wird das amt ganz schnell zusagen...

auf jedenfall würd ich mit dem unterschreiben des mietvertrages warten, bis das amt das ok gegeben hat, dann sind sie auf der sicheren seite...

gruß

Jag67

Mir hat man gesagt, selbst wenn eine Wohnung abgelehnt wird, zahle das Amt immer noch zumindest die Beträge für die alte Wohnung. Da Ihre alte Wohnung teurer ist als die neue, sollte das also schon mal kein Problem sein. Allerdings werden dann Umzugskosten und Kaution (nur als Bürgschaft+Darlehen) nicht übernommen.

ronny2000

also bei uns in chemnitz ist des leider nicht so wir sind zu 4 und haben eine 88qm größe wohnung und zustehen würden uns nur 85qm. und eine warmiete von 522euro bekommen tun wie nur 336euro.

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