Wallitoeff
Da habe ich noch eine Anmerkung zu, und zwar habe ich in der aktuellen Mieterzeitschrift den Artikel auf Seite 11 gefunden mit der Überschrift "Wohnung mit Bad" ...da steht "Der Mieter muss auch nicht vorher die Genehmigung der Behörde einholen"....SozG Dortmund S32 AS 562/05 ....hat jemand schonmal was von dem Urteil gehört, oder weiss jemand was es damit aufsich hat? ...viell. hat ja jemand nen Link zu dem Urteil oder so?...gruß
Gast
hallo,
nein, von dem urteil hab ich noch nicht gehört, ich glaube auch nicht, das das amt ihnen einen wohnung/haus ablehnt was vom preis und von größe passt, nur weil es eineiner "besseren wohngegend" liegt, das wäre ja diskriminierung ...
wenn der preis in ordnung ist und die größe "qm" zu ihrer familie passt, sollte es keine probleme geben, auf jedenfall würde ich das amt informieren, das sie eine andere wohnung "günstiger und besser " gefunden haben, da die alte wohnung kalt und verschimmelt ist, das könnte probleme mit ihrer gesundheit geben...
denke dann wird das amt ganz schnell zusagen...
auf jedenfall würd ich mit dem unterschreiben des mietvertrages warten, bis das amt das ok gegeben hat, dann sind sie auf der sicheren seite...
gruß
Jag67
Mir hat man gesagt, selbst wenn eine Wohnung abgelehnt wird, zahle das Amt immer noch zumindest die Beträge für die alte Wohnung. Da Ihre alte Wohnung teurer ist als die neue, sollte das also schon mal kein Problem sein. Allerdings werden dann Umzugskosten und Kaution (nur als Bürgschaft+Darlehen) nicht übernommen.
ronny2000
also bei uns in chemnitz ist des leider nicht so wir sind zu 4 und haben eine 88qm größe wohnung und zustehen würden uns nur 85qm. und eine warmiete von 522euro bekommen tun wie nur 336euro.