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Kündigung wegen Insolvenz des Vermieters
Wenn der Vermieter ein Insolvenzverfahren beantragt hat, das Verfahren mangels Masse abgewiesen und die Gesellschaft von Amts wegen aufgelöst und im Handelsregister gelöscht worden ist, kann der gewerbliche Mieter fristlos kündigen, wenn aufgrund dieser Situation der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, seinen Instandhaltungsverpflichtungen nachzukommen. (OLG Düsseldorf, Az. 10 U 37/99, aus: Tsp 14.04.01)
Fall: Ein Gewerbemieter kündigte fristlos, weil das vom gewerblichen Vermieter beantragte Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt, die Gesellschaft von Amts wegen aufgelöst und im Handelsregister gelöscht wurde und dadurch der Vermieter nicht mehr imstande zu sein schien, den Mietvertrag ordentlich zu erfüllen und Instandhaltungsverpflichtungen wahrnehmen zu können. Das Vertrauensverhältnis war zerstört und eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar.