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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Bei uns war die Frist für die Nebenkostenabrechnung abgelaufen. Wir haben also vor 6 (!) Monaten einen Brief geschirbene mit § und so. vor ein paar Tagen bekamen wir dann einen Brief in dem stand, das die Betriebskostenabrechnung nicht vorher erstellt werden konnte, da der Beschluß der WEG über die Hausgeldabrechnung verspätet gefasst wurde. Die Eigentümer müssen mit den Jahresabrechnungen einverstanden sein und erst nach Beschluß können wir Betriebskostenarechnungen erstellen.

ja ist das denn ein Grund? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist der Eigentümer ja selbst schuld...

Viele Grüße
Ana
Stichwörter: grund + nebenkosten + abgelaufen + frist

5 Kommentare zu „Nebenkosten, Frist abgelaufen, Grund”

Susanne Experte!

Ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst.
Was wurde denn in dem Brief (mit § und so) gefordert?
Habt Ihr die Abrechnung verlangt oder eine Nachzahlung verweigert aufgrund der verspäteten Abrechnung?

Gast Experte!

Wir haben der Abrechnung mit § und so wiedersprochen, da sie nach ablauf der 12 Monate hier ankam.

Susanne Experte!

Dann muss halt die Verwaltung die Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung früher ansetzen. M.E. ist die Verwaltung Erfüllungsgehilfe der Eigentümer, daher bleibt die Verantwortung bei den Eigentümern.
Dein Einspruch auf Abweisung einer Nachzahlung wg. verspäteter Abrechnung ist demnach korrekt.
Auf deutsch: wenn die Eigentümer nicht in die Pötte kommen ist das nicht Dein Problem!

Gast Experte!

Das habe ich mir fast gedacht. Nur leider finde ich keinen § dazu. Habe die befürchtng, das ich da ohne Anwalt nicht weiter komme

Susanne Experte!

Warum?
Siehe § 556 Abs. 3 BGB

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Da die Verwaltung Erfüllungsgehilfe des Vermieters ist, hat der Vermieter die verspätete Geldendmachung durchaus zu vertreten.

Erst zum Anwalt wenn der VM auf Zahlung klagt.

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