dunkelroot
Ja der Vermieter kann alle Nachmieter ablehnen und der VM kann auch nicht gezwungen werden die Whg weiter zu vermieten! Und ihr müsst dem VM Zutritt zur Whg nach Ankündigung gestatten, ansonsten kann es passieren, dass der VM Schadensforderungen an Euch stellt.
dR
dontpanic
Hallo,
... und durch 3 Hornissenstiche stirbt man, oder?
Die Regelung mit den 3 Nachmietern ist absoluter Nonsens..! So ein Gesetz gibt es nicht.
Ihr kündigt fristgerecht und fertig. Der VM muss sich selber um um neue Mieter bemühen. Was in diesem Fall auch schlecht für euch laufen kann, wenn die neuen Mieter die Küche nicht wollen müsst ihr sie mitnehmen. Es sei denn ihr wart so schlau mit dem VM etwas anderes vertraglich zu regeln.
Gruß,
dp
Der_Mario
Hallo Jenny.
Sorry, aber das mit der Nachmietergestellung ist ein Märchen. Der Vermieter kann selbstverständlich vermieten, an wen er will.
Nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich eine Nachmieterklausel vereinbart worden ist, kann man dem Vermieter eine Liste von potentiellen Nachmietern vorlegen, auf die er dann auch eingehen müsste. Das macht aber nur dann Sinn, wenn man vor Ablauf der Kündigungsfrist aus der Wohnung will und nicht doppelt Miete zahlen möchte.
Insofern hättet Ihr Euch den Stress tatsächlich sparen können.
Möglichen Interessenten, die der Vermieter „anschleppt“ müsst Ihr natürlich den Zugang gewähren, auch im Beisein des Vermieters (eben weil Ihr auszieht). Allerdings muss der Vermieter sich mindestens 24 Stunden vorher anmelden.
Ich habe es jetzt gerade nicht im Kopf, was die Rechtsprechung dazu sagt, aber mehr als ein (oder waren es zwei?) Besichtigungstermin(e) pro Woche müssen nicht sein.