Gast
Hallo
In erster Linie hängt es davon ab, auf wessen Namen seinerzeit die Anmeldung bei den Stadtwerken gemacht wurde. Auf Deinen Namen, auf den Deiner Ex oder auf Euer beider Namen ?
Wenn nur sie Vertragspartner ist, dann bist Du (meines Wissens) ausserhalb der Pflicht.
Wenn der Vertrag auf Euer beider Namen abgeschlossen wurde, dann bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, rein vertragsrechtlich bist Du dann mit in der Haftung. Allerdings würde es mich in diesem Fall wundern, warum Du bzw. Ihr damals den Vertrag nach Deinem Auszug nicht gekündigt habt und sie dann alleine einen neuen abgeschlossen hat.
Wenn Du aber nachweisen kannst, dass Du in dem besagten Zeitraum dort nicht gewohnt hast, dann hast du evtl. gute Chancen, nicht zahlen Du müssen.
Ich bin kein Anwalt oder so, deshalb ist meine Antwort ohne Gewähr, aber ich hatte letztes Jahr die gleiche Situation und mir steht die Abrechnung mit meinem Ex-Partner noch bevor. Allerdings bin bzw. war ich bei der Stromversorgung kein Vertragspartner -
Hoffe, das hilft Dir weiter.