BK-Mann
Hallo
ist es nicht fair den anderen Mietern gegenüber, wenn die Kosten ab August berechnet werden, wenn man ab diesem Zeitpunkt schon die Schlüssel hatte?
Ich gehe davon aus dass Sie renoviert haben? Dann ist es doch ok wenn Heizkosten und die anderen Betriebskosten berechnet werden.
Wenn der Eigentümer nicht abgelesen hat, darf der Hausverwalter die Kosten schätzen. Kommt schon mal vor, dass der Eigentümer vermietet ohne dem Hausverwalter Bescheid zu geben.
Gruß
BK-Mann
Banja
Hallo,
erstmal danke für die Antwort.
Also es geht mir auch weniger um den Monat August, vielleicht hatte ich das nicht ganz verständlich geschrieben.
Eingezogen bin ich in der letzten Augustwoche. Die Wohnung stand vorher 4 Monate leer. Das heißt bis April war sie noch vermietet. Da ich aber den Winter über selten zuhause war, finde ich es unfair wenn die Heizkosten einfach durch die Anzahl der Miettage geteilt werden. Wenn die Vormieter, die ja auch noch in den Wintermonaten in der Wohnung gewohnt haben, die Heizung hoch aufgedreht hatten, geht das ja mit zu meinen Lasten <!-- s --><!-- s -->
Ebenso der Wasserverbrauch.
Gruß
Banja
BK-Mann
Hallo
die Heizkosten werden nicht durch die Miettage geteilt, sondern es muss nach Gradtagszahlen berechnet werden, wenn nicht abgelesen worden ist.
Wasser wird jedoch wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird per m², oder nach Personen(tage) abgerechnet, je nachdem was im Mietvertrag steht, wie die Kosten verteilt werden.
Gruß
BK-Mann