Balkonexperte 10.08.2010 09:39
Bitte legen Sie diese Abrechnung einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor. Nehmen Sie auch Ihren Mietvertrag mit.
Bladder 10.08.2010 09:54
...und nicht nur die Abrechnung, sondern auch die Rechnungen des Vermieters, die diese Ausgaben belegen sollen.
Der Vermieter ist zur Belegeinsicht gesetzlich verpflichtet. Man darf sich auch Kopien oder Fotografien usw. machen!
tastaturmensch 11.08.2010 19:15
Verbraucherzentrale ist informiert und
hilft mir da hoffentlich kostengünstig weiter!
Updates folgen.
Danke