volker*
Hallo micha30,
die Betriebskostenabrechnung wird vermutlich noch zu bezahlen sein.
Der Anspruch ist jedoch evtl. verwirkt und/oder verjährt.
Verjährungsbeginn kann aber auch erst jetzt (nach Zugang der Abrechnung) sein. Weiß ich auch nicht genau.
Am besten mit Anwalt klären.
Viele Grüße
Volker
Gast
Eine Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Da die Abrechnungsperiode hier 03/2001 endet muss Dir die Abrechnung bis 03/2002 zugehen.
Da dieser Zeitpunkt deutlich überschritten ist musst Du nichts mehr zahlen.
Gast
Hi Micha30, richtig erkannt.
Ich würde zahlen.
Gem. Artikel 229, § 3 Abs. (9) EGBGB ist § 556 Abs. (3) Satz 2 bis 6 des
BGB-neu nicht anzuwenden auf Abrechnungszeiträume, die vor dem 01.09.2001
endeten.
Gruss det11