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Unfallschaden: Preise einer Fachwerkstatt maßgeblich
Rechnet ein Unfallgeschädigter die an seinem Fahrzeug entstandenen Reparaturkosten auf der Basis eines Sachverständigengutachtens ab, darf der Gutachter die Preise einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen. Der Geschädigte braucht sich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht auf die mittleren ortsüblichen Reparaturkosten verweisen lassen. Dies gilt selbst dann, wenn er sein Fahrzeug nicht reparieren lässt.
Urteil des LG Aachen vom 18.07.2001
7 S 393/00
DAR 2002, 72