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Grafi hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe letzte Woche 2 Briefe von meinem ehemaligen Vermieter bekommen.Eine korrigierte Nebenkostenabrechnung von 2007 und eine korrigierte von 2008.Das macht mich ja schon stutzig warum sie jetzt damit kommen.Aber der Satz der als Begründung geliefert wird ist folgender:
"Die Abrechnung musste korrigiert werden,da nachträglich von den Stadtwerken Troisdorf Kosten bezüglich des Wasserverbrauchs und des Abwassers geltend gemacht wurden."

Muss ich das jetzt bezahlen?Für 2007 sind es 16,17€ und für 2008 sind es 190,39€

Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe.

MFG

7 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung korrigiert.”

Bladder Experte! 31.01.2011 18:37

Da der Vermieter auf diese Abrechnungen der Stadtwerke keinen Einfluss hat, werden Sie bezahlen müssen.

Balkonexperte Experte! 31.01.2011 18:39

Da die Verspätung dieser Nachberechnung Ihr Exvermieter nicht zu vertreten hat, werden Sie die Rechnung aus 2008 bezahlen müssen. Die aus 2007 dürfte verjährt sein.

Berthelstal Experte! 31.01.2011 18:40

Lassen Sie sich die Rechnung von den Stadtwerken aber zeigen.

mono Experte! 31.01.2011 18:48

Da es hier auf ein Ver- bzw. Nichtverschulden des VM ankommt, kann man sich die Frage stellen, ob der VM alles notwendige unternommen hat, um eine zügige Rechnunglegung durch die Wasserwerke zu erreichen.

Lt. BGH/ Deutschen Mietgerichtstag ist die wiederholte Anmahnung der Rechnungslegung eine der Mindestvoraussetzungen für die nachträgliche Geltendmachung von Kosten.

Dabei ist zunächst die Frage zu beantworten, ob es sich um eine Korrektur der bereits in die BK-Abrechnungen 2007, 2008 eingestellten Beträge handelt oder ob erstmalig Kosten berücksichtigt wurden.

Ist letzteres der Fall, so kann der VM nur ein Verschulden von sich weisen, wenn er besagte Rechnungslegung wiederholt gefordert hat.

Sie könnten Ihrem VM mitteilen, dass Sie nicht bereit sind die Nachzahlung zu leisten, bevor er Ihnen nicht Kopien der entsprechenden Schreiben an die Wasserwerke zur Verfügung gestellt hat.

Für den Fall, dass es sich um zusätzliche, nachträgliche Kosten handelt, die den bestehenden aufgeschlagen wurden, bin ich ebenfalls der Meinung, dass Sie den Abrechnungsbetrag aus der BK-Abr. 2008 zum Ausgleich bringen müssen. Der Anspruch aus der Abrechnung 2007 ist m.E. verjährt.

Bladder Experte! 01.02.2011 05:50

Mit der angegebenen Verjährung kann ich mich noch nicht anfreunden, wenn es sich um eine fristgerechte und formell richtige Abrechnung handelt, die nachgebessert werden muss.

Wenn den Vermieter kein Verschulden am Überschreiten der Abrechnungsfrist trifft, sehe ich keine Verjährung. Zumindest habe ich nichts dergleichen finden können.

Einziger Hinweis war folgendes BGH-Urteil:

Gehen beim Vermieter solche Unterlagen erst verspätet ein, so hat er dann drei Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung doch noch nachzuholen, urteilte nach Auskunft des Eigentümerverbands Haus und Grund der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 220/05).

Ich kann hier nicht erkennen, dass es nur die Abrechnungen innerhalb der letzten 3 Jahre betreffen darf.

mono Experte! 01.02.2011 07:21

Sie haben recht - das mit der Verjährung ist nicht ganz eindeutig.

Regelmäßig beginnt die Frist entweder:
a. mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Das Entstehungsjahr ist hier nicht ganz klar. Bestanden die rechtichen Rahmenbedingungen für die jetzige Gebührenerhebung bereits damals oder findet hier eine nachträgliche Änderung rückwirkend Anwendung - sind die anspruchbegründnden Umstände mithin erst jetzt hinzugetreten - ( vielleicht kann der TE noch angeben, worauf genau der geänderte Rechnungsbetrag basiert ) ?


ODER

b) der Schuldner von den anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt ....... oder ohne grobe Fahrlässigkeit erkennen müsste.

Fraglich ist hier das" erkennen müssen". Man darf wohl reglmäßig davon ausgehen, dass es zu den Sorgfaltspflichten eines Immobilienverwalters gehört, fällige Gebühren und Abgaben zu überwachen und zur Zahlung anzuweisen bzw. den Gläubiger der Geldeistung zur Rechnungslegung aufzuforden. Der Eintritt der Vejährung steht und fält m.E. mit der Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht.

Grafi 01.02.2011 17:52

Ich hatte schon 2 Abrechnungen für die jeweiligen Jahre bekommen.Und natürlich auch bezahlt.Für 2007 musste ich 291€ bezahlen und 2008 habe ich 22€ zurück bekommen.
Ich hatte beim Auszug Probleme mit dem Vermieter.Es ging um meine Kaution.Die habe ich dann mit Hilfe eines Anwalts bekommen.Aber seitdem bin ich immer skeptisch wenn ich Post von denen bekomme.

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