Ghostraider
Ich denke einfach das da nicht viel zu machen ist.
"Gemietet wie gesehen".
Die Telefonleitung kann, muss aber nicht auf die Rechnung des Vermieters gehen. Es kann sein das wenn Sie den Anschluss anmelden und es kommt keine Verbindung zustande, die Tel Firma den Schaden behebt und eine neue Leitung legt.
Anders ist es wenn der Telefonanschluss mit vermietet wurde, dann hat der Vermieter Reparaturverpflichtung, wenn keine Kleinreparaturklausel besteht.
Die Elektrischen Leitungen, da wäre wahrscheinlich der Vermieter langsam in der Pflicht diese zu erneuern.
Direkte und sichere Auskunft kann Ihnen in der ganzen Angelegenheit nur ein Rechtsanwalt für Mietrecht geben.
Hier ist es nur ein Laienforum und mit den Auskünften kommt man zwar einen Schritt weiter das man nicht mehr so Mutlos dasteht, aber es kann teilweise nichts Gerichtsfestes abgeben.
Ansonsten gilt auch hier die drei monatige Kündigungsfrist, außer die Leitungen sind so marode das ein Einzug nicht möglich ist da der Vermieter keine vertraglich zugesicherte Wohnung übergeben hat.
Da sollte aber besser ein Anwalt ein Wort mitreden.
Gruß
ghost
MichaRecht
Hallo Glueck2008,
ich kann mich grundsätzlich nur Ghostraider anschließen. Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist ja im Vorfeld so kaputt, das nur ein Anwalt helfen kann.
Dies ist ein Laienforum und keine Rechtsberatung Zitat „um zügige und kompetente Antworten“ zufinden.
Ist denn die Hausübergabe bereits erfolgt?
MfG
MichaRecht